Kürzeres Restschuldbefreiungsverfahren
Die Bundesregierung hat am 01.07.2020 einen Gesetzesentwurf zur Kürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens beschlossen. Künftig soll das Verfahren nur noch drei statt wie bisher sechs Jahre dauern. Dadurch wird überschuldeten Unternehmern, Selbstständigen und Verbrauchern ein schnellerer Neuanfang ermöglicht. Weiterlesen