Rechtsanwalt für Selbstanzeige Dr. Höchstetter am Schreibtisch

Ihr Anwalt bei einer Selbstanzeige in München

Wir beraten Sie auch bundesweit!

Im Bereich der Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt unerlässlich und gerade eine frühe Selbstanzeige kann strafrechtliche Konsequenzen verhindern. Im Bereich des Steuerstrafrechts wird eine form- und fristgerechte Nacherklärung als Selbstanzeige bezeichnet. Die Kanzlei Höchstetter & Koll. ist Ihr Partner in Sachen Steuerstrafverfahren, strafbefreiende Selbstanzeige und Steuerbetrug. Wir bieten unter anderem die Vorbereitung, Erstellung, Erklärung, sowie Begleitung von Selbstanzeigen und streben eine optimierte Verfahrensbeendigung an.

Rechtsanwalt für Steuerstraftat oder Steuerhinterziehung gesucht? Nehmen Sie unsere Beratung in Anspruch

Bei einer Steuerhinterziehung, die nach deutschem Recht eine Steuerstraftat darstellt, kann mit einer hohen Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren gerechnet werden. Bei Steuerstraftaten gibt es, je nach Schwere des Vergehens, eine Verjährung zwischen fünf und zehn Jahren. Bei steuerstrafrechtlichen Hauptverhandlungen, Durchsuchung oder Verhaftung können Sie uns mit der Wahrung Ihrer Interessen beauftragen. Als Fachanwalt im Bereich Steuerstrafrecht betreuen wir unsere Mandanten in unserer Kanzlei in München bundesweit optimal und umfassend. Anwalts- und Steuerkanzlei Höchstetter & Koll. – Ihr Experte für Steuerrecht und Wirtschaftsrecht.

Kanzlei Höchstetter & Koll. – umfassende Betreuung in Sachen Selbstanzeige und Steuerfahndung und Co.

Bei speziellen Problemfeldern im Bereich Steuerstrafrecht oder auf anderen juristischen Gebieten arbeiten wir mit einem europaweiten Netzwerk zusammen. Durch die Zusammenarbeit mit externen Kollegen und Experten im In- und Ausland ist es uns möglich, unseren Mandanten ein noch umfassenderes Leistungsspektrum anbieten zu können. Kanzlei Höchstetter & Koll. – wir beraten Sie gerne!rechtssanwalt Selbstanzeige

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Ihre Anwaltskanzlei zur Selbstanzeige in Isarvorstadt an der Theresienwiese

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80336 München

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Häufige Fragen zur Selbstanzeige an Rechtsanwalt Dr. Klaus Höchstetter

Wie hoch ist die Strafe bei Steuerhinterziehung?

Je nach Ausmaß der Steuerhinterziehung ist eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren möglich. Neben der Summe der Steuerhinterziehung haben auch weitere Faktoren Einfluss auf die Bemessung der Strafe. Dazu zählen die Motive des Täters, das Maß der Pflichtwidrigkeit, die Art der Ausführung der Tat und Tatfolgen, persönliche wirtschaftliche Verhältnisse des Täters und etwaige Bemühungen zur Wiedergutmachung.

Die Geldstrafe berechnet sich in Tagessätzen von 5 bis 360 Tagen. Bei einem Strafmaß von bis zu 90 Tagessätzen wird die Strafe nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen, d.h. der Täter gilt als nicht vorbeststraft.

Was sind die Voraussetzungen für eine Selbstanzeige?

Da das deutsche Steuerrecht kompliziert und umfangreich ist, hat der Steuerpflichtige, wenn er merkt, dass er seinen Steuerpflichten nicht nachgekommen ist, die Möglichkeit im Wege der Selbstanzeige eine Bestrafung zu vermeiden. Eine Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung kann eingereicht werden, solange keine steuerliche Prüfung und kein steuerliches Ermittlungsverfahren durchgeführt wird. Eine Selbstanzeige ist auch nicht mehr möglich, sobald man damit rechnen muss, dass das Finanzamt weiß, dass Steuern hinterzogen wurden.

Wie lange zurück ist eine Selbstanzeige möglich?

Durch eine Selbstanzeige kann man unvollständige Angaben, die in den letzten zehn Jahren gegenüber der Finanzbehörde erfolgt sind, berichtigen. Steuerliche Vergehen welche über diesen Zeitraum hinausgehen, sind in der Regel verjährt.

Was bringt die Selbstanzeige?

Eine wirksame Selbstanzeige schließt die Strafbarkeit nach § 370 AO aus. Der Steuerpflichtige kann also durch die Selbstanzeige eine Bestrafung vermeiden.

Wie hoch ist das Entdeckungsrisiko von Konten im Ausland?

Das Entdeckungsrisiko von Konten im Ausland ist als sehr hoch einzuschätzen, da durch internationale Abkommen der Informationsaustausch zwischen einzelnen Ländern stetig ausgebaut wird und dies zu einer immer größeren Vernetzung der verschiedenen Finanzbehörden führt. Derzeit haben sich 101 Länder zum automatischen Informationsaustausch (AIA) von Steuerdaten verpflichtet. Die Hälfte dieser Länder hat die Zusammenarbeit zur  Datenübermittlung von Bankkonten und Wertpapierdepots bereits im September 2017 begonnen. Die restlichen Länder folgen in 2018.