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Bundesrat bestätigt Grundsteuerreform

14. November 2019/in Allgemein /von admin

Am 08.11.2019 hat der Bundesrat der Reform der Grundsteuer final zugestimmt.

Dadurch kann das Gesetzespaket wie geplant in Kraft treten. Die Bundesländer erheben die Grundsteuer ab 2025 nach den neuen Regeln.

Durch die Reform ändert sich vor allem die Bewertung der Grundstücke. Die Bewertung wird in Zukunft grundsätzlich nach dem wertanhängigen Modell erhoben. Dabei ist bei einem unbebauten Grundstück der Wert maßgeblich, der durch unabhängige Gutachterausschüsse ermittelt wird. Bei einem bebauten Grundstück werden auch die Erträge und Mieten berücksichtigt um die Grundsteuer zu erheben. 

Zur Vereinfachung wird für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietgrundstücke und Wohnungseigentum ein durchschnittlicher Sollertrag angenommen, der sich aus der durchschnittlichen Nettokaltmiete pro Quadratmeter und der Lage des Grundstücks ergibt.

Eine Ausnahme hierzu stellt das wertunabhängige Modell dar. Wenn sich die Bundesländer für diese Form der Grundsteuerberechnung entscheiden, können die möglichen entstandenen Steuermindereinnahmen nicht im Länderfinanzausgleich berücksichtigt werden.

Die Grundsteuer wird trotz der Reform weiter mit dem dreistufigen Verfahren berechnet, bei dem die Bewertung der Grundstücke durch die Multiplikation Grundstückswerte mit der Steuermesszahl und einem Hebesatz der Kommune berechnet wird.

Quelle: rws.beck.de

 

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