Richterhammer aus Holz

Ihr Anwalt für Erbrecht in München

Sie suchen einen Rechtsanwalt für Erbrecht? In der Kanzlei Höchstetter & Koll. werden Sie gut & kompetent beraten.

Ihre Vorteile:

  • Dr. Höchstetter verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung als Rechtsanwalt im Erbrecht (Fachanwalt seit 2013)
  • Fachlich fundierte Beratung und umfassende Vertretung im nationalen und internationalen Erbrecht
  • Dr. Höchstetter ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für Erbrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV)

Als Rechtsanwälte legen wir Wert darauf, die Interessen des Mandanten zu wahren und gegebenenfalls nach Möglichkeiten zu einer außergerichtlichen Einigung zu suchen. Kanzlei Höchstetter & Koll. – Ihre Rechtsanwälte in Sachen Erbrecht und Erbschaftsrecht.

Auf der Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt für Erbrecht? Dies sind unsere Leistungen:

Die Interessen des Mandanten stehen an erster Stelle und gleichzeitig ist es bei Erbrechtsfragen wichtig, dass der Wille des Erblassers gewahrt bleibt. Wir bieten unseren Mandanten unterschiedliche Leistungen in Bezug auf Erbrecht an. Dazu zählen die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, sowie die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und die Durchführung der Testamentsvollstreckung.

Zusammen mit unseren Mandanten arbeiten wir einen Erbvertrag aus, der allen rechtlichen Ansprüchen gerecht wird, und gehen, auf Wunsch, alle Punkte im Detail durch. Wir beraten unsere Mandanten hinsichtlich einer drohenden Nachlassauseinandersetzung oder dem Sonderfall der Erbengemeinschaft. Auch für den Bereich Stiftungsrecht gibt es einen Spezialisten in unserer Kanzlei.

Unsere Mandanten profitieren von einem europaweitem Netzwerk in Bereich Erbrecht

Erfahrung, fachübergreifende Kompetenzen und eine umfassende Beratung, das sind die Punkte, die für die Anwaltskanzlei Höchstetter & Koll. sprechen. Die regelmäßige Fortbildung aller Mitarbeiter sorgt für ein äußerst hohes fachliches Niveau.

Das Leistungsspektrum umfasst alle wichtigen Gebiete und durch die europaweite Vernetzung ist nationale und internationale Vermögensnachfolgeplanung möglich. Anwaltskanzlei Höchstetter & Koll. – Ihr kompetenter, zuverlässiger Partner in allen Fragen zum nationalen und internationalen Erbrecht.

Warum sich Mandanten für die Kanzlei Höchstetter entscheiden

Bisherige Mandanten im Erbrecht lobten die verständliche juristische Sachkompetenz, sowie die offene Kommunikation seitens Herr Dr. Höchstetter. Besonders hervorgehoben wird die Beratung mit Hinblick auf nachvollziehbare Schritte und sinnvolle Empfehlungen im Hinblick auf die Umsetzbarkeit.

Zudem ist Dr. Klaus Höchstetter und seine Kanzlei aus diversen Medienberichten bekannt und konnte in bekannten Gerichtsverhandlungen, wie den Ecclestone oder den Wiedeking Prozess, seine Fachexpertise zu den Fällen liefern. Mehr zur Zusammenarbeit mit der Presse in den Medienberichten 

Anfahrt zur Kanzlei Höchstetter

Ihre Anwaltskanzlei für Erbrecht in Isarvorstadt an der Theresienwiese

Kobellstraße 10
80336 München

Kontakt

Telefon: +49 (0)89 74 63 09 0
Telefax: +49 (0)89 74 63 09 99

E-Mail: info@hoechstetter.de

Häufige Fragen zum Thema Erbrecht an Rechtsanwalt Dr. Klaus Höchstetter

Wer kann Erben?

Nach dem Prinzip der Testierfreiheit kann ein Erblasser frei bestimmen, wer sein Erbe sein wird. Wer erben kann richtet sich nach der Erbfähigkeit. Nach § 1923 BGB ist jeder Mensch erbfähig, der zum Zeitpunkt des Erbfalls lebte. Das bezieht sich ebenso auf Embryonen, da sie nach Absatz II bereits als geboren gelten.

Was ist ein Nachlassverzeichnis?

Das Nachlassverzeichnis ist eine Auflistung aller Nachlassgegenstände (Aktiva) und Nachlassverbindlichkeiten (Passiva) des Erblassers. Es beinhaltet auch deren Beschreibung sowie Angaben zu deren Wert. Zu den Aktiva gehören z. B. alle Grundstücke des Erblassers, seine Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen oder sein Bankguthaben, Geldanlagen usw.  Die Passiva müssen vor dem Tod des Erblassers bestanden haben, oder vor seinem Tod begründet worden sein. 

Warum muss ein Nachlassverzeichnis erstellt werden?

Das Nachlassverzeichnis wird vom Testamentsvollstrecker erstellt und gibt den Erben konkrete Information über den Wert des Nachlasses. Falls Verbindlichkeiten bestehen, können auch die Gläubiger anhand des Nachlassverzeichnisses den Nachlass einschätzen.

Außerdem wird ein Nachlassverzeichnis  zur Entrichtung der Erbschaftsteuer sowie für die Bestimmung der Pflichtteilsansprüche benötigt.

Wann liegt eine Testamentsfälschung vor?

Ein Testament ist „echt“, wenn es vom Erblasser stammt und „unecht“, wenn es nicht von demjenigen stammt, der als Aussteller der Urkunde bezeichnet wird. Gefälscht werden kann entweder der Inhalt oder die Unterschrift des Testaments. Ein Testament gilt als gefälscht, wenn der Gutachter „mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer Fälschung ausgeht“ (so das BayOLG, Beschluss vom 29.11.2000 – AZ: 1ZBR125/00) und das Gericht deswegen begründete Zweifel an dessen Echtheit hat.

Was ist der Pflichtteil einer Erbschaft?

Aufgrund der Testierfreiheit kann der Erblasser grundsätzlich seine nächsten Angehörigen enterben. Da das gesetzliche Erbrecht aber dem Gedanken der Familienbindung des Vermögens folgt, gewährleistet der Pflichtteil einem bestimmten Personenkreis eine Mindestteilhabe an dem Nachlass, auch wenn diese vom Erblasser nicht bedacht bzw. enterbt wurden. Der Pflichtteilsanspruch besteht gem. § 2317 BGB und gewährt dem Berechtigten einen Geldanspruch gegenüber den Erben und keine dingliche Beteiligung am Vermögen des Erblassers.

Wer sind die pflichtteilsberechtigten Personen?

Die pflichtteilsberechtigten Personen sind in § 2303 genannt, zu diesen gehören in der Regel die Kinder des Erblassers und sein Ehegatte bzw. der Partner bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Die Eltern des Erblassers sind pflichtteilsberechtigt, wenn der Erblasser keine Kinder hat.

Die Enkel des Erblassers sind dann pflichtteilsberechtigt, wenn das Kind des Erblassers, welches gleichzeitig Elternteil des Enkels ist, bereits zuvor verstorben ist. Der Enkel leitet seinen Pflichtteilsanspruch somit von seiner verstorben Mutter oder seinem verstorbenen Vater ab.

Wie hoch ist der Pflichtanteil?

Der Pflichtteil beträgt gemäß § 2303 BGB die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Zunächst muss also der gesetzliche Erbteil bestimmt werden, welcher anschließend halbiert wird. Beläuft sich der gesetzliche Erbteil beispielhaft auf die Hälfte des Vermögens des Erblassers, beträgt der Pflichtteil folglich ¼ dieses Vermögens.

Was ist ein Erbanteilskaufvertrag?

Nach deutschem Recht haben Erben die Möglichkeit einen Erbanteilsverkauf vorzunehmen und auf diese Art und Weise ihren Anteil am Nachlass zu veräußern. Hierbei kann der Erbanteilskaufvertrag auch Verbindlichkeiten beinhalten, für welche der Käufer des Erbanteilskaufvertrages dann haftet.

Ein Erbanteilskaufvertrag setzt eine notarielle Beurkundung voraus.

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