Facebook-Account von Verstorbenen geht an Erben über: Sie haben Fragen? 089 7463090 info@hoechstetter.de
Rechtsanwalt Höchstetter & Koll.
  • Rechtsanwalt
  • Steuerrecht
    • Betriebsprüfung
    • Steuerstrafrecht
    • Selbstanzeige
    • Strafrecht
  • Erbrecht
  • Stiftungsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Unternehmensrecht
    • Insolvenzrecht
  • Kanzlei
    • Kompetenzen
    • Kontakt
    • Historie
    • Philosophie
    • Team
    • Synergien
    • News
      • Medienberichte
      • Links
    • Corona
  • DE
    • EN – English
  • Suche
  • Menü

Facebook-Account von Verstorbenen geht an Erben über

16. Juli 2018/in Allgemein /von admin

Am 12.07.2018 entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in letzter Instanz, dass ein von einem Verstorbenen angelegter Facebook-Account als Teil der Erbmasse auf die Erben übergeht.

Facebook beruft sich auf das Fernmeldegeheimnis

Geklagt hatte hierbei die Mutter eines von einer U-Bahn erfassten und später verstorbenen Mädchens. Facebook wollte den Eltern der Verstorbenen keinen Zugang zum Account gewähren und berief sich dabei auf das Fernmeldegeheimnis und in diesem Zusammenhang auch auf den Datenschutz von Dritten, welche im Zusammenhang mit dem Facebookprofil der Verstorbenen betroffen sein könnten.

Der Bundesgerichtshof lehnte die Bedenken Facebooks ab und stützte sein Urteil darauf, dass es sich bei Inhalten auf einem Facebook-Account um Inhalte handelt, die mit jenen von Tagebüchern und Briefen vergleichbar sind.

Inhalte von Briefen und Tagebücher gelten hierbei seit langem und unbestritten als Teil der Erbmasse und gehen als Teil des Erbes unstreitig auf die Erben über, ohne Rücksicht auf den Datenschutz. Gleiches nahmen die Richter am BGH auch für Daten auf einem Facebookprofil an, da es hier keine vernünftigen Erwägungen gibt welche die Ungleichbehandlung eben jener Inhalte, auch wenn diese unterschiedliche Medien betreffen, rechtfertigt. Der Datenschutz bzw. das Fernmeldegeheimnis sind insoweit nicht betroffen.

Darüber hinaus argumentierte der Senat, dass es sich bei der Nutzung eines Facebookprofils um einen gewöhnlich Nutzungsvertrag zwischen Facebook und dem Account-Inhaber handelt. In die Rechte und Pflichten solcher Nutzungsverträge treten die Erben ebenso ein, wie in andere vertragliche Verhältnisse des Erblassers. Auch diesbezüglich gibt es keine vernünftigen Erwägungen, warum dies bei einem Facebook-Nutzungsvertrag nicht mehr gelten sollte.

 

Quelle: Erben bekommen Zugriff auf Facebook-Konto (sueddeutsche.de)

 

Informationen zu:

Rechtsanwalt | Erbrecht | Gesellschaftsrecht | Selbstanzeige | Steuerrecht | Steuerstrafrecht | Strafrecht |

Unternehmensrecht | Wirtschaftsrecht

  • Rechtsanwalt
  • Rechtsanwalt Erbrecht
  • Rechtsanwalt Stiftungsrecht
  • Rechtsanwalt Gesellschaftsrecht
  • Rechtsanwalt Steuerrecht
  • Rechtsanwalt Steuerstrafrecht
  • Rechtsanwalt Selbstanzeige
  • Rechtsanwalt Strafrecht
  • Rechtsanwalt Unternehmensrecht
  • Rechtsanwalt Wirtschaftsrecht

Kontakt

Höchstetter & Koll.
Anwalts- und Steuerkanzlei
Kobellstraße 10
80336 München

Telefon: +49 (0)89 74 63 09 0
Telefax: +49 (0)89 74 63 09 99
E-mail: info@hoechstetter.de

Öffnungszeiten:

Montag-Freitag:
08:00-12:30 und
13:30-17:00

Routenplaner

Umgebungsinfos

Öffentliche Verkehrsmittel:

U-Bahn – U3 & U6 (450 m): Goetheplatz, 80337 München

Buslinien – 58 & 68 (450 m): Goetheplatz, 80337 München

Parken:

Direkt in der Kobellstraße 

 

Schwerpunkte

Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Steuerstrafrecht
Rechtsanwalt Strafrecht
Rechtsanwalt Selbstanzeige
Rechtsanwalt Wirtschaftsrecht
Rechtsanwalt Erbrecht
Rechtsanwalt Stiftungsrecht
Rechtsanwalt Steuerrecht
Rechtsanwalt Unternehmensrecht
Rechtsanwalt Gesellschaftsrecht und Vertragsrecht

News

  • Berechnung der Erbschaftssteuer einer ImmobilieBerechnung der Erbschaftssteuer für Immobilien28. Juni 2022 - 15:07
  • Onlinehändler müssen über Garantie informierenEuGH Urteil: Onlinehändler müssen über Garantie informieren23. Juni 2022 - 15:04
  • BGH Fitnessstudio BeiträgeBGH Urteil zu Fitnessstudio Beiträgen während Corona Lockdown13. Mai 2022 - 14:47
  • Cum-Ex Prozess gegen Hanno Berger in Bonn gestartetCum-Ex Prozess gegen Hanno Berger in Bonn gestartet29. April 2022 - 9:34
  • Tischreservierungen für das Oktoberfest 2022 irreführendTischreservierungen für das Oktoberfest 2022 irreführend19. April 2022 - 11:04
  • HausdurchsuchungAlles Wissenswerte rund um die Hausdurchsuchung16. September 2021 - 15:01
© 2019 Höchstetter & Koll. - Rechtsanwälte München | Impressum | Datenschutz| Cookie-Einstellungen
EU geht vermehrt gegen Mehrwertsteuerbetrug vor LG Hamburg verurteilt drei Männer wegen Biersteuerbetrugs
Nach oben scrollen