Anwalt für Steuerrecht Dr. Höchstetter am Schreibtisch

Anwalt für Steuerrecht in München

Bei persönlichen und/oder unternehmerischen Angelegenheiten ist eine steuerliche Optimierung der Lebenssachverhalte angebracht. Als Rechtsanwalt für Steuerrecht in München beraten wir Mandanten kompetent und umfassend im Bereich des Steuerrechts, sowohl im Inland als auch im Ausland.

Wir bieten unseren Mandanten ein umfassendes Leistungsspektrum im Bereich Steuerrecht an. Dazu gehört die Beratung und Konzeption, aber auch die rechtliche Vertretung bei Einsprüchen und Rechtsbehelfen gegen ergangene Bescheide der Finanzbehörden.

Kompetente Beratung im Steuerrecht vom Fachanwalt

Wir helfen Ihnen weiter in den Bereichen Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Kaffeesteuer und Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer. Dies umfasst auch die Prozessvertretung vor den zuständigen Finanzbehörden und Finanzgerichten oder vor dem Bundesfinanzhof.
Bei Zollvergehen oder allen anderen Problemfeldern im Bereich Zoll können wir Ihnen beratend zur Seite stehen und die Wahrung Ihrer Interessen übernehmen. Dies gilt auch für eine anstehende Betriebsprüfung. Anwalts- und Steuerkanzlei Höchstetter & Koll. – umfassende Beratung im Bereich des Steuerrechts.

Auf der Suche nach einem Fachanwalt im Bereich Erbschaftssteuer? Wir beraten Sie kompetent und professionell

Erbrecht nimmt im Bereich Steuerrecht einen wichtigen Part ein. Wir bieten Ihnen eine fachkundige Beratung bei Fragen zu Erbrecht oder Erbschaftssteuer in München oder auch international. Anwalt Höchstetter ist der geeignete Ansprechpartner, wenn es um Erbrecht oder Steuerrecht geht.

Gerade im Bereich der Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer kommt es auf verschiedene Faktoren an, nach denen sich, unter Berücksichtigung der jeweiligen Freibeträge, die Steuerhöhe richtet. Rechtsanwalt Höchstetter & Koll. – Erfahrung, Kompetenz und fachübergreifende Kompetenzen.rechtssanwalt Steuerrecht

Anfahrt zur Kanzlei Höchstetter

Ihre Anwaltskanzlei für Steuerrecht in Isarvorstadt an der Theresienwiese

Kobellstraße 10
80336 München

Kontakt

Telefon: +49 (0)89 74 63 09 0
Telefax: +49 (0)89 74 63 09 99

E-Mail: info@hoechstetter.de

Häufige Fragen im Steuerrecht an Rechtsanwalt Dr. Klaus Höchstetter

Wer ist steuerrechtlich zur Buchführung verpflichtet?

Zur Buchführung sind Kaufleute im Sinne des HGB verpflichtet. Dazu zählt jeder, der ein Handelsgewerbe  (wenn die Firma des Unternehmers in das Handelsregister eingetragen ist) betreibt, außer Kleingewerbetreibenden. Als Kleingewerbe gilt ein Unternehmen, wenn es nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb nicht erfordert. Alle Handelsgesellschaften, nämlich GmbH, AG, OHG und KG, sind ebenfalls zur Buchführung verpflichtet.

Wer darf steuerlich beraten?

Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Steuerbevollmächtigte dürfen bei Bilanzen und Steuererklärungen mitwirken.

Bei einem steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren darf der Steuerberater grundsätzlich als Verteidiger tätig sein, solange die Finanzbehörde  dieses führt. Ausdrücklich ratsam ist hier jedoch bereits die Inanspruchnahme eines spezialisierten Rechtsanwalts. Dieser wird spätestens nach Weiterleitung des Ermittlungsverfahrens an die Staatsanwaltschaft zur Pflicht.

Was ist absetzbar für Privatpersonen?

Absetzbar sind zum Beispiel Kosten für Altersvorsorge, Auslandsstudium, Beerdigungen, Berufsverbände, Bewerbungen, Kinderbetreuung, Renovierungen, Umzug, Unterhalt, Arbeitszimmer, betriebliche Altersvorsorge, Ehrenamt, Gerichtsverfahren, haushaltsnahe Dienstleistungen, Fahrtkosten zur Arbeit, Scheidungen und vieles mehr.