Rechtsanwalt für Stiftungsrecht Dr. Höchstetter am Schreibtisch

Ihr Anwalt für Stiftungsrecht und der Vermögensnachfolge in München

Sie suchen einen Rechtsanwalt für Stiftungsrecht? In der Kanzlei Höchstetter & Koll. werden Sie gut beraten.

Ihre Vorteile:

  • Dr. Höchstetter verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung als Rechtsanwalt im Stiftungsrecht.
  • fachlich fundierte Beratung und umfassende Vertretung im nationalen und internationalen Stiftungsrecht und Steuerrecht.
  • Dr. Höchstetter gründete als Familienvater im Jahr 2004 erfolgreich die Klaus-Höchstetter-Stiftung mit dem Schwerpunkt der Unterstützung junger Menschen auf ihrem Lebensweg.

Als Rechtsanwalt und Stiftungsvorstand verfügt Herr Dr. Höchstetter über umfangreiche Erfahrungen im Rahmen des Stiftungsrechts, sowohl aus rechtlicher Perspektive, als auch aus der praktischen Sicht eines Stiftungsvorstands.

Aufgrund der langjährigen Tätigkeit auf diesem Rechtsgebiet verfügen Dr. Höchstetter und die Kanzlei Höchstetter & Koll. im Bereich des Stiftungsrecht über ein weitreichendes nationales und internationales Netzwerk von Kooperationspartnern.

Im Rahmen einer Stiftungsberatung oder Stiftungsgründung stehen wir Ihnen daher sehr gerne mit unserer Expertise zur Seite.

Anfahrt zur Kanzlei Höchstetter

Ihre Anwaltskanzlei für Stiftungsrecht in Isarvorstadt an der Theresienwiese

Kobellstraße 10
80336 München

Kontakt

Telefon: +49 (0)89 74 63 09 0
Telefax: +49 (0)89 74 63 09 99

E-Mail: info@hoechstetter.de

Sie interessieren sich für eine Beratung von einem Rechtsanwalt im Bereich Stiftung und Vermögensnachfolge oder möchten eine Stiftung gründen?

Dies sind unsere Leistungen:

Die Interessen des Mandanten stehen bei uns an erster Stelle.

Wir bieten unseren Mandanten unterschiedliche Leistungen in Bezug auf das Stiftungsrecht an. Dazu zählen die allgemeine Stiftungsberatung, Organisation und Führung einer Stiftung, Stiftungsgründung, Vermögensnachfolge, Nachlassplanung durch Stiftungsgründung sowie die Beratung rund um Familienstiftungen und gemeinnützige Stiftungen sowie sog. „Doppelstiftungen“.

Zusammen mit unseren Mandanten erarbeiten wir maßgeschneiderte und ergebnisorientierte Konzepte und Lösungen im Rahmen des Stiftungsrechts unter Berücksichtigung aller relevanten rechtlichen und steuerlichen Aspekte.

Wenn Sie daher auf der Suche nach einem Rechtsanwalt im Stiftungsrecht oder der Vermögensnachfolge sind, steht Ihnen die Kanzlei Höchstetter & Koll. gerne zur Seite.

Wir setzen uns dafür ein, die Wünsche und Zielsetzungen des Stifters zu verwirklichen.

Häufige Fragen zum Stiftungsrecht an Rechtsanwalt Dr. Klaus Höchstetter

Wie erfolgt die Gründung einer Stiftung?

Vor der Stiftungsgründung ist der Stiftungszweck, die Stiftungssatzung und das Stiftungskapital präzise zu definieren.

Weiterhin ist die staatliche Anerkennung durch die Stiftungsbehörde erforderlich. Die dafür örtlich zuständige Aufsichtsbehörde richtet sich dabei nach dem Sitz, der für die Stiftung festgelegt wurde.

Die Gründung der Stiftung selbst erfolgt dann über ein sog. Stiftungsgeschäft, in dessen Zusammenhang durch den Stifter ein genau festgelegtes Vermögen auf die Stiftung übertragen wird.

Welche Angaben muss die Stiftungssatzung enthalten?

Grundsätzlich sind in der Stiftungssatzung die wesentlichen Regelungen für die Stiftung aufzunehmen.

Dazu gehören z. B.:

  • Name der Stiftung
  • Stiftungszweck
  • Sitz der Stiftung
  • Angaben zum Vermögen
  • Zusammensetzung des Vorstands

Sie sind sich noch unklar, welche Angaben eine Stiftungssatzung enthalten muss? Die Kanzlei Höchstetter & Koll. ist Ihr Ansprechpartner für Stiftungsrecht in München und berät Sie kompetent in allen Belangen rund um die Stiftungsgründung.

Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Welche Arten von Stiftungen gibt es?

Grundsätzlich wird zwischen gemeinnützigen und privatnützigen Stiftungen unterschieden; je nachdem, welcher Stiftungszweck verfolgt wird.

Weiterhin gibt es auch sogenannte Unternehmensstiftungen, die z.B. im Rahmen der Nachfolgereglungen eines Familienunternehmens eingesetzt werden.

Je nachdem, welche speziellen Regelungen in der Satzung aufgenommen wurden, unterscheidet man weiterhin:

  • Familienstiftungen
  • Bürgerstiftungen
  • Ertragsstiftung – Verbrauchsstiftung

Das Stiftungsrecht ist eine komplexe Materie, und je nach Ausgangslage und den individuellen Bedürfnissen ist die Gründung unterschiedlicher Stiftungsformen sinnvoll. Wir beraten Sie als Rechtsanwalt für Stiftungsrecht umfassend über die einzelnen Stiftungsarten und was Sie bei der Gründung jeweils beachten müssen. Sprechen Sie uns einfach an.

Sie haben Fragen zum Thema Stiftungsrecht - Fragen Sie Ihre Anwaltskanzlei Höchstetter!