Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft
Straftaten, die durch juristische Personen und Personenvereinigungen begangen werden, können nach geltendem Recht lediglich mit einer Geldbuße nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geahndet werden, wobei die Höchstgrenze bei zehn Millionen Euro liegt und unabhängig von der Verbandsgröße ist.
Sanktionen orientieren sich an Unternehmensgröße
Aktuell gibt es hierzu einen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz, mit dem Ziel, die Sanktionierung von Verbänden auf eine eigenständige gesetzliche Grundlage zu stellen. Der Entwurf gilt hierbei für wirtschaftlich tätige Unternehmen und soll den Verfolgungsbehörden und Gerichten ein neues Sanktionsinstrumentarium an die Hand geben. Das Verbandsverfahren wird hierbei neu geordnet.
Die nunmehr als Geldsanktionen bezeichneten Bußgelder sollen sich zukünftig an der Größe des jeweiligen Unternehmens orientieren und können bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes betragen.
Quelle: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Staerkung_Integritaet_Wirtschaft.html
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