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Soli-Abschaffung soll nicht für Topverdiener gelten

20. August 2019/in Allgemein /von admin

Die Bundesregierung hat sich darauf geeinigt, dass der Solidaritätszuschlag noch im August abgeschafft werden soll.

Die SPD hat jetzt beschlossen, dass sie die von der Union geforderte vollständige Abschaffung des Solis mitträgt, wenn Spitzenverdiener zugleich mehr Einkommensteuern zahlen müssen.

Der SPD Vorsitzende Thorsten Schäfer-Gümbel begründet diese Entscheidung damit, dass eine Abschaffung des Solis für alle lediglich das „Nettoeinkommen der Superreichen erhöht und dadurch die Schere zwischen arm und reich in Deutschland noch weiter vergrößert wird“.

Soli entfällt bis 2021 für den Großteil der Steuerzahler

Der Solidaritätszuschlag ist ein Aufschlag von 5,5% auf die Einkommensteuer und wird seit 1995 erhoben.
2017 hat der Soli dem Staat knapp 18 Milliarden Euro eingebracht. Davon wurden fast 14 Milliarden Euro von den 20% der Einkommensstärksten der Bevölkerung bezahlt (Schätzung DIW)
Mit dem Koalitionsvertrag hatten sich die SPD und die Union darauf geeinigt, dass der Soli für die untersten 90% der Steuerzahler bis 2021 abgeschafft wird. Der Gesetzesentwurf von Olaf Scholz sieht allerdings vor noch weitere 6,5% der Steuerzahler zu entlasten, indem zumindest ein Teil des Solis abgeschafft wird.

Um das Ziel der SPD und der Union, längerfristig die vollständige Abschaffung des Solis zu gewährleiten, könnte „aus Gründen der Gerechtigkeit“ eine höhere Einkommensteuer für die Großverdiener entstehen

Quelle: spiegel.de

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