Soli-Abschaffung soll nicht für Topverdiener gelten: Sie haben Fragen? 089 7463090 info@hoechstetter.de
Rechtsanwalt Höchstetter & Koll.
  • Rechtsanwalt
  • Steuerrecht
    • Betriebsprüfung
    • Steuerstrafrecht
    • Selbstanzeige
    • Strafrecht
  • Erbrecht
  • Stiftungsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Unternehmensrecht
    • Insolvenzrecht
  • Kanzlei
    • Kompetenzen
    • Kontakt
    • Historie
    • Philosophie
    • Team
    • Synergien
    • News
      • Medienberichte
      • Links
    • Corona
  • DE
    • EN – English
  • Suche
  • Menü

Soli-Abschaffung soll nicht für Topverdiener gelten

20. August 2019/in Allgemein /von admin

Die Bundesregierung hat sich darauf geeinigt, dass der Solidaritätszuschlag noch im August abgeschafft werden soll.

Die SPD hat jetzt beschlossen, dass sie die von der Union geforderte vollständige Abschaffung des Solis mitträgt, wenn Spitzenverdiener zugleich mehr Einkommensteuern zahlen müssen.

Der SPD Vorsitzende Thorsten Schäfer-Gümbel begründet diese Entscheidung damit, dass eine Abschaffung des Solis für alle lediglich das „Nettoeinkommen der Superreichen erhöht und dadurch die Schere zwischen arm und reich in Deutschland noch weiter vergrößert wird“.

Soli entfällt bis 2021 für den Großteil der Steuerzahler

Der Solidaritätszuschlag ist ein Aufschlag von 5,5% auf die Einkommensteuer und wird seit 1995 erhoben.
2017 hat der Soli dem Staat knapp 18 Milliarden Euro eingebracht. Davon wurden fast 14 Milliarden Euro von den 20% der Einkommensstärksten der Bevölkerung bezahlt (Schätzung DIW)
Mit dem Koalitionsvertrag hatten sich die SPD und die Union darauf geeinigt, dass der Soli für die untersten 90% der Steuerzahler bis 2021 abgeschafft wird. Der Gesetzesentwurf von Olaf Scholz sieht allerdings vor noch weitere 6,5% der Steuerzahler zu entlasten, indem zumindest ein Teil des Solis abgeschafft wird.

Um das Ziel der SPD und der Union, längerfristig die vollständige Abschaffung des Solis zu gewährleiten, könnte „aus Gründen der Gerechtigkeit“ eine höhere Einkommensteuer für die Großverdiener entstehen

Quelle: spiegel.de

Informationen zu:

Rechtsanwalt | Erbrecht | Gesellschaftsrecht | Selbstanzeige | Steuerrecht | Steuerstrafrecht | Strafrecht |

Unternehmensrecht | Wirtschaftsrecht

  • Rechtsanwalt
  • Rechtsanwalt Erbrecht
  • Rechtsanwalt Stiftungsrecht
  • Rechtsanwalt Gesellschaftsrecht
  • Rechtsanwalt Steuerrecht
  • Rechtsanwalt Steuerstrafrecht
  • Rechtsanwalt Selbstanzeige
  • Rechtsanwalt Strafrecht
  • Rechtsanwalt Unternehmensrecht
  • Rechtsanwalt Wirtschaftsrecht

Kontakt

Höchstetter & Koll.
Anwalts- und Steuerkanzlei
Kobellstraße 10
80336 München

Telefon: +49 (0)89 74 63 09 0
Telefax: +49 (0)89 74 63 09 99
E-mail: info@hoechstetter.de

Öffnungszeiten:

Montag-Freitag:
08:00-12:30 und
13:30-17:00

Routenplaner

Umgebungsinfos

Öffentliche Verkehrsmittel:

U-Bahn – U3 & U6 (450 m): Goetheplatz, 80337 München

Buslinien – 58 & 68 (450 m): Goetheplatz, 80337 München

Parken:

Direkt in der Kobellstraße 

 

Schwerpunkte

Rechtsanwalt Steuerrecht
Rechtsanwalt Betriebsprüfung
Rechtsanwalt Steuerstrafrecht
Rechtsanwalt Selbstanzeige
Rechtsanwalt Strafrecht
Rechtsanwalt Erbrecht
Rechtsanwalt Stiftungsrecht
Rechtsanwalt Gesellschaftsrecht und Vertragsrecht
Rechtsanwalt Wirtschaftsrecht
Rechtsanwalt Unternehmensrecht
Rechtsanwalt Insolvenzrecht

News

  • Doppelte Kosten durch gehackten Mailaccount8. September 2023 - 14:48
  • Erbe ausschlagen – Wann es Sinn macht das Erbe nicht anzutreten8. September 2023 - 14:29
  • BAG Urteil zur Videoüberwachung am ArbeitsplatzBAG: Urteil zur Videoüberwachung am Arbeitsplatz25. Juli 2023 - 14:02
  • BGH entscheidet: Neuer Rauchmelder rechtfertigt keine MieterhöhungKeine Mieterhöhung aufgrund neuer Rauchmelder24. Juli 2023 - 18:12
  • EuGH: Reiner DSGVO Verstoß begründet noch keinen Anspruch auf Schadensersatz19. Juni 2023 - 16:06
  • Generalanwalt am EuGH: Kein Anspruch auf Erstattung von Urlaubstagen nach Quarantäne19. Juni 2023 - 15:59
© 2019 Höchstetter & Koll. - Rechtsanwälte München | Impressum | Datenschutz| Cookie-Einstellungen
Keine Restschuldbefreiung bei Steuerstraftaten Bundesrat bestätigt Grundsteuerreform Bundesrat bestätigt Grundsteuerreform
Nach oben scrollen