Keine Restschuldbefreiung bei Steuerstraftaten: Sie haben Fragen? 089 7463090 info@hoechstetter.de
Rechtsanwalt Höchstetter & Koll.
  • Rechtsanwalt
  • Steuerrecht
    • Betriebsprüfung
    • Steuerstrafrecht
    • Selbstanzeige
    • Strafrecht
  • Erbrecht
  • Stiftungsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Unternehmensrecht
    • Insolvenzrecht
  • Kanzlei
    • Kompetenzen
    • Kontakt
    • Historie
    • Philosophie
    • Team
    • Synergien
    • News
      • Medienberichte
      • Links
    • Corona
  • DE
    • EN – English
  • Suche
  • Menü

Keine Restschuldbefreiung bei Steuerstraftaten

21. November 2018/in Allgemein /von admin

Aufgrund nicht oder erst verspätet abgegebener Umsatzsteuererklärungen hat die Buß- und Strafsachenstelle (BuStra) beim Finanzamt im Zusammenhang mit einer Außenprüfung ein Steuerstrafverfahren gegen eine Unternehmerin eingeleitet. Infolgedessen erließ das Amtsgericht einen Strafbefehl wegen Umsatzsteuerhinterziehung, gegen welchen die Unternehmerin keinen Einspruch einlegte.

Unternehmerin schuldig gesprochen

In diesem Strafbefehl wurde nur die hinterzogene Umsatzsteuer (ohne Zinsen) angeführt, die Unternehmerin wurde verwarnt und die Festsetzung einer Geldstrafe auf Bewährung für zwei Jahre vorbehalten. 

Die Verwarnung mit Strafvorbehalt ist eine besondere Sanktionsform, die nur bei einer Geldstrafe bis 180 Tagessätzen unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht kommt. Die Strafe wird für den Fall vorbehalten, dass sich der Täter nicht bewährt. Allerdings ist er in der Urteilsformel schuldig zu sprechen. 

Drei Jahre später stellte die Unternehmerin einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen und Erteilung der Restschuldbefreiung. Eine Restschuldbefreiung ist nur bei der sogenannten Verbraucherinsolvenz möglich. Durch diese bekommt eine insolvente, natürliche Person die Möglichkeit nach einer Wohlverhaltensphase schuldenfrei zu werden. Diese Phase beträgt in Deutschland in der Regel 6 Jahre ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, wobei sie auch unter bestimmten Voraussetzungen auf drei oder fünf Jahre verkürzt werden kann.

Argumentation der Klägerin unzutreffend

Von der Restschuldbefreiung sind die Schulden aufgrund deliktischer Ansprüche nach § 302 InsO ausgeschlossen und somit auch alle Verbindlichkeiten, die auf Steuerstraftaten beruhen, wegen welcher der Schuldner rechtskräftig verurteilt worden ist, wie im vorliegenden Fall. Zu Unrecht hat die Unternehmerin damit argumentiert, dass bei einem Schuldspruch mit Strafvorbehalt keine Verurteilung, sondern lediglich eine Verwarnung vorliege.

Fraglich war auch, ob die angefallenen Zinsen bei der Steuerhinterziehung ebenfalls von der Restschuldbefreiung auszunehmen sind. 

Dies bejaht der Bundesfinanzhof m.E. unzutreffend mit dem Argument, dass die Zinsen auch zu den Verbindlichkeiten aus einem Steuerschuldverhältnis gehören und somit vom Wortlaut des    § 302 InsO umfasst seien.

Quelle: Keine Restschuldbefreiung bei Steuerstraftaten (haufe.de)

 

Informationen zu:

Rechtsanwalt | Erbrecht | Gesellschaftsrecht | Selbstanzeige | Steuerrecht | Steuerstrafrecht | Strafrecht |

Unternehmensrecht | Wirtschaftsrecht

  • Rechtsanwalt
  • Rechtsanwalt Erbrecht
  • Rechtsanwalt Stiftungsrecht
  • Rechtsanwalt Gesellschaftsrecht
  • Rechtsanwalt Steuerrecht
  • Rechtsanwalt Steuerstrafrecht
  • Rechtsanwalt Selbstanzeige
  • Rechtsanwalt Strafrecht
  • Rechtsanwalt Unternehmensrecht
  • Rechtsanwalt Wirtschaftsrecht

Kontakt

Höchstetter & Koll.
Anwalts- und Steuerkanzlei
Kobellstraße 10
80336 München

Telefon: +49 (0)89 74 63 09 0
Telefax: +49 (0)89 74 63 09 99
E-mail: info@hoechstetter.de

Öffnungszeiten:

Montag-Freitag:
08:00-12:30 und
13:30-17:00

Routenplaner

Umgebungsinfos

Öffentliche Verkehrsmittel:

U-Bahn – U3 & U6 (450 m): Goetheplatz, 80337 München

Buslinien – 58 & 68 (450 m): Goetheplatz, 80337 München

Parken:

Direkt in der Kobellstraße 

 

Schwerpunkte

Rechtsanwalt Steuerrecht
Rechtsanwalt Betriebsprüfung
Rechtsanwalt Steuerstrafrecht
Rechtsanwalt Selbstanzeige
Rechtsanwalt Strafrecht
Rechtsanwalt Erbrecht
Rechtsanwalt Stiftungsrecht
Rechtsanwalt Gesellschaftsrecht und Vertragsrecht
Rechtsanwalt Wirtschaftsrecht
Rechtsanwalt Unternehmensrecht
Rechtsanwalt Insolvenzrecht

News

  • Das ändert sich 2023 im RechtGeänderte Rechtsnormen – Das wird in Deutschland 2023 wichtig3. März 2023 - 15:31
  • Raserprozess wird nach BGH Urteil erneut verhandeltBGH-Urteil: Prozess um Raser aus Moers muss zum dritten Mal verhandelt werden24. Februar 2023 - 15:32
  • EuGH Urteil im Markenrechtsstreit der Modemarke Louboutin gegen AmazonEuGH-Urteil: Versandhändler Amazon haftbar bei Markenrechtsverletzungen Dritter1. Februar 2023 - 14:24
  • Schlecker Insolvenz - Neuprüfung des Insolvenzverwalters nach BGH UrteilSchlecker Insolvenz: Klage des Insolvenzverwalters wird nach BGH-Urteil neu geprüft1. Februar 2023 - 14:00
  • Schuhbeck Prozess - Promikoch Alfons Schubeck zu Gefängnisstrafe verurteiltPromikoch Alfons Schuhbeck nach Steuerhinterziehung zu Gefängnisstrafe verurteilt1. Februar 2023 - 13:26
  • BGH Urteil zum Kauf von Gebrauchtwagen stärkt KäuferUrteil vom BGH zum gutgläubigen Erwerb beim Gebrauchtwagenkauf24. Oktober 2022 - 15:00
© 2019 Höchstetter & Koll. - Rechtsanwälte München | Impressum | Datenschutz| Cookie-Einstellungen
Wo befindet sich Deutschland im Steuerwettbewerb? Soli-Abschaffung soll nicht für Topverdiener gelten
Nach oben scrollen