Wo befindet sich Deutschland im Steuerwettbewerb?: Sie haben Fragen? 089 7463090 info@hoechstetter.de
Rechtsanwalt Höchstetter & Koll.
  • Rechtsanwalt
  • Steuerrecht
    • Betriebsprüfung
    • Steuerstrafrecht
    • Selbstanzeige
    • Strafrecht
  • Erbrecht
  • Stiftungsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Unternehmensrecht
    • Insolvenzrecht
  • Kanzlei
    • Kompetenzen
    • Kontakt
    • Historie
    • Philosophie
    • Team
    • Synergien
    • News
      • Medienberichte
      • Links
    • Corona
  • DE
    • EN – English
  • Suche
  • Menü

Wo befindet sich Deutschland im Steuerwettbewerb?

21. Oktober 2018/in Allgemein /von admin

Seit etwa 20 Jahren läuft weltweit ein Wettbewerb zwischen den Ländern um niedrige Steuern, um Unternehmen anzulocken und die Attraktivität von neuen Investitionen zu erhöhen. 

Die Vereinigten Staaten haben Anfang des Jahres die Ertragssteuern für Unternehmen von 35 auf 21 Prozent gesenkt und den Steuersatz für Gewinne, die aus dem Ausland in die USA zurückgeführt werden, auf 8 bis 15,5 Prozent im Vergleich zu den bisher fälligen 35 Prozent reduziert. Die unternehmensfreundliche Politik des amerikanischen Präsidenten Donald Trump hat die USA zum Quasi-Niedrigsteuerland gemacht. Ein Effekt ist bereits zu spüren. Die Wirtschaft boomt, der Arbeitsmarkt ist leergefegt und die Aktienmärkte notieren auf Rekordniveau. Allerdings sind das nur die kurzfristigen Folgen der Steuerreform. In den nächsten Jahren wird das jährliche Haushaltsdefizit von vier auf sechs Prozent des Bruttoinlandsprodukts steigen. Die Steuerausfälle werden durch das hohe Wirtschaftswachstum und die gute Lage am Arbeitsmarkt kaum kompensierbar sein.

Deutschland internationaler Spitzenreiter in Steuerbelastung für Unternehmen 

Nicht nur in den USA sind Steuerreformen zu erwarten. Die britische Premierministerin Theresa May hat angedeutet, sie wolle die Belastungen für Unternehmen, die der Brexit mit sich bringen wird, durch niedrige Steuern ausgleichen. Gerade Großbritannien hat Mitte der 80er Jahre den Steuerwettbewerb in Gang gesetzt. Irland hat den Steuersatz für Unternehmensbesteuerung seitdem in mehreren Schritten von 40 auf 12,5 Prozent drastisch reduziert. 

Nach Angaben der Unternehmensberatung KPMG sank in den letzten 20 Jahren weltweit der durchschnittliche Unternehmenssteuersatz von durchschnittlich 32,7 auf 23,6 Prozent, doch dieser bewegt sich in Deutschland deutlich darüber. Mit der Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer und dem Solidaritätszuschlag summieren sich die Belastungen für die Unternehmen in Deutschland auf gut 30 Prozent. 

Immerhin: Bundeskanzlerin Angela Merkel kündigte jüngst an, eine mögliche Steuersenkung zumindest prüfen zu wollen.

Quelle: www.n-tv.de

 

Informationen zu:

Rechtsanwalt | Erbrecht | Gesellschaftsrecht | Selbstanzeige | Steuerrecht | Steuerstrafrecht | Strafrecht |

Unternehmensrecht | Wirtschaftsrecht

  • Rechtsanwalt
  • Rechtsanwalt Erbrecht
  • Rechtsanwalt Stiftungsrecht
  • Rechtsanwalt Gesellschaftsrecht
  • Rechtsanwalt Steuerrecht
  • Rechtsanwalt Steuerstrafrecht
  • Rechtsanwalt Selbstanzeige
  • Rechtsanwalt Strafrecht
  • Rechtsanwalt Unternehmensrecht
  • Rechtsanwalt Wirtschaftsrecht

Kontakt

Höchstetter & Koll.
Anwalts- und Steuerkanzlei
Kobellstraße 10
80336 München

Telefon: +49 (0)89 74 63 09 0
Telefax: +49 (0)89 74 63 09 99
E-mail: info@hoechstetter.de

Öffnungszeiten:

Montag-Freitag:
08:00-12:30 und
13:30-17:00

Routenplaner

Umgebungsinfos

Öffentliche Verkehrsmittel:

U-Bahn – U3 & U6 (450 m): Goetheplatz, 80337 München

Buslinien – 58 & 68 (450 m): Goetheplatz, 80337 München

Parken:

Direkt in der Kobellstraße 

 

Schwerpunkte

Rechtsanwalt Steuerrecht
Rechtsanwalt Betriebsprüfung
Rechtsanwalt Steuerstrafrecht
Rechtsanwalt Selbstanzeige
Rechtsanwalt Strafrecht
Rechtsanwalt Erbrecht
Rechtsanwalt Stiftungsrecht
Rechtsanwalt Gesellschaftsrecht und Vertragsrecht
Rechtsanwalt Wirtschaftsrecht
Rechtsanwalt Unternehmensrecht
Rechtsanwalt Insolvenzrecht

News

  • Encrochat: Verfassungsbeschwerde gescheitert8. Oktober 2024 - 13:44
  • BGH Urteil stärkt die Rechte von Immobilienkäufern9. September 2024 - 13:27
  • Doppelte Kosten durch gehackten Mailaccount8. September 2023 - 14:48
  • Erbe ausschlagen – Wann es Sinn macht das Erbe nicht anzutreten8. September 2023 - 14:29
  • BAG Urteil zur Videoüberwachung am ArbeitsplatzBAG: Urteil zur Videoüberwachung am Arbeitsplatz25. Juli 2023 - 14:02
  • BGH entscheidet: Neuer Rauchmelder rechtfertigt keine MieterhöhungKeine Mieterhöhung aufgrund neuer Rauchmelder24. Juli 2023 - 18:12
© 2019 Höchstetter & Koll. - Rechtsanwälte München | Impressum | Datenschutz| Cookie-Einstellungen
Facebook-Account von Verstorbenen geht an Erben über Keine Restschuldbefreiung bei Steuerstraftaten
Nach oben scrollen