Keine Mieterhöhung aufgrund neuer Rauchmelder
Die Bestimmungen des Mieterrechts können manchmal verwirrend sein, insbesondere wenn es um Modernisierungsmaßnahmen geht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jedoch klargestellt, dass die Erneuerung von Rauchmeldern nicht unbedingt eine Modernisierungsmaßnahme darstellt, die eine Mieterhöhung rechtfertigt. Dies gilt vornehmlich dann, wenn die Erneuerung keine technische Verbesserung oder sonstige Aufwertung mit sich bringt. Auch wenn ein Vermieter die Miete nach dem erstmaligen Einbau von Rauchmeldern nicht erhöht hat, gibt dies ihm nicht das Recht, die Miete nachträglich zu erhöhen.
Vermieterin ersetzt alte Rauchmelder und verlangt mehr Miete
In einem vor kurzem entschiedenen Fall hat eine Vermieterin in Halle alte, von ihr gemietete Rauchmelder durch neue ersetzt und versucht, die Miete aufgrund dieser Maßnahme zu erhöhen. Sie behauptete, die Erneuerung der Rauchmelder stelle eine Modernisierung dar, und berief sich auf § 559 – Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), um eine Mieterhöhung zu rechtfertigen.
Vorinstanzen bejahen Mieterhöhung
In den Vorinstanzen wurde die Mieterhöhung als rechtlich zulässig angesehen. Beide Gerichte, das Amtsgericht und das Landgericht Halle, gaben der Vermieterin recht und gaben der Klage auf Zahlung der erhöhten Miete statt. Ihrer Ansicht nach erfüllte der Einbau der neuen Rauchmelder die Voraussetzungen einer Modernisierungsmaßnahme nach § 555b Nr. 6 BGB und war daher eine mieterhöhende Maßnahme.
Keine mieterhöhende Modernisierung
Die Mieter legten hiergegen Revision ein, und der BGH entschied zugunsten der Mieter. Der BGH stellte fest, dass die Erneuerung der Rauchmelder nicht die Voraussetzungen für eine mieterhöhende Modernisierungsmaßnahme erfüllt, da es sich um gleichwertige Geräte handelte und daher keine technische Verbesserung vorlag. Der BGH wies auch darauf hin, dass allein die Tatsache, dass die Vermieterin nun eigene Geräte einbaute, anstelle der zuvor gemieteten, keinen Unterschied machte.
Dieses Urteil ist ein wichtiger Hinweis für Vermieter und Mieter. Modernisierungsmaßnahmen, die zu einer Mieterhöhung führen können, sollten einen Mehrwert bieten und eine Verbesserung gegenüber dem Status quo darstellen. Nur der Austausch alter Geräte durch neue, gleichwertige Geräte rechtfertigt nicht notwendigerweise eine Mieterhöhung.
Quellen
Erneuerte Rauchmelder rechtfertigen keine Mieterhöhung (rsw.beck.de; zuletzt aufgerufen am 24.07.2023)
Rauchwarnmelder-Austausch rechtfertigt keine Mieterhöhung (beck.de; zuletzt aufgerufen am 24.07.2023)
Wichtige Entscheidung des BGH: Rauchmelder-Austausch rechtfertigt keine Mieterhöhung (juraforum.de; zuletzt aufgerufen am 24.07.2023)
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