Promikoch Alfons Schuhbeck nach Steuerhinterziehung zu Gefängnisstrafe verurteilt
Das Landgericht München hat den prominenten Starkoch Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt und blieb damit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die vier Jahre und zwei Monate forderte. Schuhbeck zeigte sich während des Prozesses zunehmend geständig.
Der Vorwurf
Konkret wirft die Staatsanwaltschaft Schuhbeck vor, ca. 2,4 Millionen Euro im Zeitraum von 2009 bis 2015 an der Staatskasse vorbeigeschmuggelt zu haben. Das Perfide: Nicht wie in Fällen der Steuerhinterziehung häufig üblich, durch fehlerhafte Steuererklärungen. Schuhbeck soll zusammen mit dem Mitangeklagten Jürgen W. ein IT-Programm genutzt haben, um Geld aus den Kassen seiner Restaurants zu entnehmen, ohne dass es in den Büchern vermerkt wird.
Nach gängiger Meinung von Prozessbeobachtern könne dies strafverschärfend gewirkt haben, da die kriminelle Energie in diesem Fall durch das Benutzen von eigens dafür programmierter Software höher liegt als bei „gewöhnlichen“ Steuervergehen. Schuhbeck zeigte sich zwar grundsätzlich geständig, genaue Details zur Funktion der Software und zum exakten Vorgehen, konnte er aber dennoch nicht liefern. Er bat zudem das Gericht ihm zu glauben, dass die Summe der stornierten Rechnungen geringer war, als vermutet. Konkrete Belege hierfür konnte er aber nicht liefern.
Die Funktionsweise der Software
Da sich die Angeklagten nicht konkret zur Vorgehensweise äußerten bzw. Erinnerungslücken vorschoben, konnte nicht vollständig geklärt werden, wie genau Schuhbeck in seinen Restaurants zusammen mit seinem Helfer die Belege fälschte. Je nach Lokal wurden auch unterschiedliche Betrugsmaschen verwendet.
So wurde ab 2014 ein gewisser „Kellner 0“ eingeführt, der ausschließlich Negativumsätze verbuchte. Während alle anderen Kellner korrekte Buchungen angaben, konnte so Geld aus der Kasse entnommen werden.
Zuvor waren bereits viele Datensätze unvollständig. Allen Angestellten wurden krumme Beträge abgezogen, sodass täglich rund 500 bis 600€ glatt fehlten. Im Jahr 2010 fehlten bei einem Umsatz von fast fünf Millionen Euro etwa 687.000€. Als 2018 das Finanzamt München eine Betriebsprüfung ansetzte, habe der Mitangeklagte Jürgen W. vermutlich erkannt, dass der Betrug auffliegen würde und wandte sich an die Behörden.
Steuerverkürzung vs. Steuerhinterziehung
Neben der in der Öffentlichkeit oft als Kavaliersdelikt betrachteten Steuerhinterziehung nach §370 der Abgabenordnung, existiert mit §378 AO auch die leichtfertige Steuerverkürzung Voraussetzung hierfür ist der fehlende Vorsatz, also eine grobe Fahrlässigkeit.
Steuerhinterziehung | Steuerverkürzung |
---|---|
Straftat | Ordnungswidrigkeit |
Vorsatz | Grobe Fahrlässigkeit |
Bis 50.000€: Bis zu 5 Jahre Haft Ab 50.000€: Sechs Monate bis 10 Jahre Haft |
Verwaltungsverfahren |
Dr. Höchstetter als Experte für Steuerstrafrecht
Im Rahmen seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht, beobachtete Dr. Klaus Höchstetter den Prozess am Landgericht München genau und stand mit seiner Expertise dem Privatsender RTL in mehreren Medienberichten zur Seite
Quellen
Schuhbeck-Prozess: Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung? (br.de; zuletzt aufgerufen am 01.02.2023)
Prozess in München: Schuhbeck räumt weitere Manipulationen ein (sz.de; zuletzt aufgerufen am 01.02.2023)
Alfons Schuhbeck legt im Steuer-Prozess Geständnis ab – So narrte er das Finanzamt (merkur.de; zuletzt aufgerufen am 01.02.2023)
Steuerhinterziehung: Schuhbeck muss ins Gefängnis (lto.de; zuletzt aufgerufen am 01.02.2023)
Bildquelle
AdobeStock 516085969 von creativemariolorek