Urteil vom BGH zum gutgläubigen Erwerb beim Gebrauchtwagenkauf: Sie haben Fragen? 089 7463090 info@hoechstetter.de
Rechtsanwalt Höchstetter & Koll.
  • Rechtsanwalt
  • Steuerrecht
    • Betriebsprüfung
    • Steuerstrafrecht
    • Selbstanzeige
    • Strafrecht
  • Erbrecht
  • Stiftungsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Unternehmensrecht
    • Insolvenzrecht
  • Kanzlei
    • Kompetenzen
    • Kontakt
    • Historie
    • Philosophie
    • Team
    • Synergien
    • News
      • Medienberichte
      • Links
    • Corona
  • DE
    • EN – English
  • Suche
  • Menü
BGH Urteil zum Kauf von Gebrauchtwagen stärkt Käufer

Urteil vom BGH zum gutgläubigen Erwerb beim Gebrauchtwagenkauf

24. Oktober 2022/in Allgemein /von admin

Der Kauf eines Gebrauchtwagens kann rechtlich eine heikle Angelegenheit werden. Erwirbt ein Käufer sein Fahrzeug von einem Betrüger, bei dem später ersichtlich wird, dass dieser nicht der rechtmäßige Eigentümer war, kann der Konflikt um die Eigentumsrechte kompliziert werden. Der BGH hat in einem aktuellen Fall die rechtliche Position des Käufers gestärkt.

Der Fall

Die Klägerin war eine italienische Handelsgesellschaft, welche Fahrzeuge in Italien vertreibt. Im Jahr 2019 hat diese unter Hinzuziehung eines Vermittlers ein Fahrzeug von einem deutschen Autohaus erworben. Nach der Bezahlung des Autos beim deutschen Autohaus holte der Vermittler das Fahrzeug und lieferte es bei der Klägerin in Italien ab. Das Autohaus war jedoch nie Eigentümer des Gebrauchtwagens, da dieser nur geleast war. Eigentümer des Fahrzeugs war also die Leasinggesellschaft, welche auch im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II war.

Die Beweis- und Darlegungslast

Nach ständiger BGH-Rechtsprechung gehört die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II zu den Mindestanforderungen für den gutgläubigen Erwerb eines Gebrauchtwagens. Im Falle der Nichtanerkennung der Gutgläubigkeit durch den ursprünglichen Eigentümer hat der Erwerber eine sekundäre Darlegungslast. Er muss plausibel vorlegen, dass er die Zulassungsbescheinigung Teil II geprüft hat. Der Erwerber muss also lediglich die Erwerbsvoraussetzungen im Sinne des §929 BGB beweisen, aber nicht die Gutgläubigkeit. Der Beweis, dass diese Angaben nicht zutreffen und keine Gutgläubigkeit vorliegt, muss vom ursprünglichen Eigentümer erbracht werden.

929 BGB: Einigung und Übergabe

„1Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll. 

2Ist der Erwerber im Besitz der Sache, so genügt die Einigung über den Übergang des Eigentums.“

Zulassungsbescheinigung Teil II

Die Zulassungsbescheinigung Teil II oder umgangssprachlich der Fahrzeugbrief, ist wichtiger Bestandteil des Eigentumsnachweises eines Fahrzeugs. Mangelnde Gutgläubigkeit kann jedoch nicht durch die fehlende Aushändigung der Bescheinigung bewiesen werden. Grundsätzlich ist die Einbehaltung des Fahrzeugscheins nicht unüblich. Hier bezieht sich die Klägerin auf ihren Kaufvertrag, in dem das Vorgehen ausdrücklich so vereinbart wurde, um sicherzustellen, dass die „Gelangensbestätigung“ von der Klägerin übersendet wird. Die Gelangensbestätigung dient zum Nachweis der Umsatzsteuerfreiheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen. Bei der Vorlage einer gefälschten Bescheinigung, welche täuschend echt wirkte, hat die Klägerin keine weiteren Nachforschungspflichten.

Das Urteil

Die Klägerin hat nach Überzeugung des OLG hinreichend vorgetragen, dass die Anforderungen nach §929 BGB und die Prüfung der Bescheinigung umgesetzt wurden. Die ursprüngliche Eigentümerin konnte nicht beweisen, dass diese Voraussetzungen nicht erfüllt wurden. Der Klage wurde also stattgegeben und die Klägerin hat Anspruch auf Herausgabe der Zulassungsbescheinigung Teil II. Weiterhin läuft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den Geschäftsführer des deutschen Autohauses wegen Betrugsverdachts in über 100 Fällen.

 

Quellen

https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/wirtschaftsrecht/bgh-zum-gutglaeubigen-erwerb-beim-gebrauchtwagenkauf_210_575908.html

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vzr14821-bgh-sachenrecht-gebrauchtwagen-darlegungslast-gutglaeubigkeit-erwerb-auto-eigentum/

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bgh-gutglaeubiger-autokauf-auch-ohne-vorlage-der-zulassungsbescheinigung-teil-ii

https://www.zeit.de/mobilitaet/2022-09/bgh-urteil-gebrauchtwagenkauf-betrug
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__929.html

  • Rechtsanwalt
  • Rechtsanwalt Erbrecht
  • Rechtsanwalt Stiftungsrecht
  • Rechtsanwalt Gesellschaftsrecht
  • Rechtsanwalt Steuerrecht
  • Rechtsanwalt Steuerstrafrecht
  • Rechtsanwalt Selbstanzeige
  • Rechtsanwalt Strafrecht
  • Rechtsanwalt Unternehmensrecht
  • Rechtsanwalt Wirtschaftsrecht

Kontakt

Höchstetter & Koll.
Anwalts- und Steuerkanzlei
Kobellstraße 10
80336 München

Telefon: +49 (0)89 74 63 09 0
Telefax: +49 (0)89 74 63 09 99
E-mail: info@hoechstetter.de

Öffnungszeiten:

Montag-Freitag:
08:00-12:30 und
13:30-17:00

Routenplaner

Umgebungsinfos

Öffentliche Verkehrsmittel:

U-Bahn – U3 & U6 (450 m): Goetheplatz, 80337 München

Buslinien – 58 & 68 (450 m): Goetheplatz, 80337 München

Parken:

Direkt in der Kobellstraße 

 

Schwerpunkte

Rechtsanwalt Steuerrecht
Rechtsanwalt Betriebsprüfung
Rechtsanwalt Steuerstrafrecht
Rechtsanwalt Selbstanzeige
Rechtsanwalt Strafrecht
Rechtsanwalt Erbrecht
Rechtsanwalt Stiftungsrecht
Rechtsanwalt Gesellschaftsrecht und Vertragsrecht
Rechtsanwalt Wirtschaftsrecht
Rechtsanwalt Unternehmensrecht
Rechtsanwalt Insolvenzrecht

News

  • Das ändert sich 2023 im RechtGeänderte Rechtsnormen – Das wird in Deutschland 2023 wichtig3. März 2023 - 15:31
  • Raserprozess wird nach BGH Urteil erneut verhandeltBGH-Urteil: Prozess um Raser aus Moers muss zum dritten Mal verhandelt werden24. Februar 2023 - 15:32
  • EuGH Urteil im Markenrechtsstreit der Modemarke Louboutin gegen AmazonEuGH-Urteil: Versandhändler Amazon haftbar bei Markenrechtsverletzungen Dritter1. Februar 2023 - 14:24
  • Schlecker Insolvenz - Neuprüfung des Insolvenzverwalters nach BGH UrteilSchlecker Insolvenz: Klage des Insolvenzverwalters wird nach BGH-Urteil neu geprüft1. Februar 2023 - 14:00
  • Schuhbeck Prozess - Promikoch Alfons Schubeck zu Gefängnisstrafe verurteiltPromikoch Alfons Schuhbeck nach Steuerhinterziehung zu Gefängnisstrafe verurteilt1. Februar 2023 - 13:26
  • BGH Urteil zum Kauf von Gebrauchtwagen stärkt KäuferUrteil vom BGH zum gutgläubigen Erwerb beim Gebrauchtwagenkauf24. Oktober 2022 - 15:00
© 2019 Höchstetter & Koll. - Rechtsanwälte München | Impressum | Datenschutz| Cookie-Einstellungen
Arbeitszeit muss zukünftig erfasst werden – das Ende der Vertrauensarbei... BAG Urteil zur Arbeitszeiterfassung Schuhbeck Prozess - Promikoch Alfons Schubeck zu Gefängnisstrafe verurteilt Promikoch Alfons Schuhbeck nach Steuerhinterziehung zu Gefängnisstrafe ver...
Nach oben scrollen