Geänderte Rechtsnormen – Das wird in Deutschland 2023 wichtig
Auch dieses Jahr treten mit dem Jahreswechsel einige neue Rechtsvorschriften in Kraft. Was das für natürliche und juristische Personen im Detail benötigt, erklärt Ihnen Dr. Klaus Höchstetter.
Das Lieferkettengesetz
Das Lieferkettengesetz oder genauer das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ bzw. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) soll deutsche Unternehmen ab sofort dazu anhalten, auf ihrer gesamten Lieferkette ihrer Waren ökologische Standards und Menschenrechte einzuhalten.
Damit soll verhindert werden, dass die Produkte im Handel unter menschenunwürdigen Bedingungen hergestellt, Dumpinglöhne gezahlt oder für die Produktion Umweltzerstörung betrieben wird, da die Produktionsstätten oft fernab des Sitz des Unternehmens liegen. Sie sind jetzt dazu verpflichtet die beschriebenen Gefahren für Mensch und Umwelt bei ihren Zulieferern zu ermitteln, zu unterbinden und diese beim BAFA. Kritiker bemängeln hierbei bereits jetzt zu viele mögliche Schlupflöcher.
Anwendbar ist das LkSG auf in Deutschland ansässige Unternehmen, sowie Unternehmen mit einer Zweigniederlassung nach §13 mit 3.000 Beschäftigten. Ab 2024 sind auch Unternehmen mit Mindestens 1.000 Angestellten erfasst.
Die Elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung
Bereits zum Neujahr 01.01.2022 sollte die Arbeitsunfähigkeitsmeldung digitalisiert werden. Da hierfür die technische Ausstattung fehlte, konnte die Umstellung erst jetzt erfolgen. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung (eAU) für gesetzlich Krankenversicherte soll es Arbeitnehmern den Prozess der Krankmeldung wesentlich vereinfachen.
Während in der Vergangenheit bei einem Krankheitsfall der allseits bekannte „Gelbe Schein“ dem Arbeitgeber in Papierform zugestellt werden musste, soll der Ablauf nun wesentlich transparenter und eben digitaler sein. Hierzu die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
- Der Arbeitnehmer lässt sich von seinem Hausarzt wegen eines Krankheitsfalls krankschreiben. Der Arzt erklärt den Arbeitnehmer als arbeitsunfähig und stellt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung (eAU) aus.
- Die Krankenkasse des Arbeitgebers wird informiert und erhält die eAU
- Der Arbeitnehmer erhält einen Ausdruck der gemeldeten eAU Daten.
- Der Arbeitnehmer informiert den Arbeitgeber über Krankheitsfall und Arztbesuch
- Der Arbeitgeber kann die Daten bei der Krankenkasse abfragen
Für Arbeitnehmer mit einer privaten Krankenversicherung, sowie für Minijobber ist die eAU nicht anwendbar.
Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz
Bereits ab dem 01. Januar 2023 ist das sog. Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in Kraft. Hierbei werden die Vermieter mit in die Pflicht genommen sich an den CO2 Abgaben zu beteiligen, wobei der Anteil der Beteiligung steigt, je mehr Kohlenstoffdioxid das Gebäude bzw. die Wohnung pro Quadratmeter und Jahr ausstößt.
In der Vergangenheit musste der Mieter allein für die CO2 Steuer aufkommen, was somit einer Entlastung für viele Privathaushalte darstellen dürfte. Zudem wird im Zuge des dritten Entlastungpakets im Zuge der Energiekrise die geplante Erhöhung der CO2 Steuer ausgesetzt. Die aktuellen Abgaben von 30 Euro je Tonne C02 bleiben damit bestehen.
Aufteilung der CO2 Steuer zwischen Vermieter und Mieter
Kohlendioxidausstoß des vermieteten Gebäudes oder der Wohnung pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr | Anteil Mieter | Anteil Vermieter |
---|---|---|
< 12 kg CO2/m2/a | 100% | 0% |
12 bis < 17 kg CO2/m2/a | 90% | 10% |
17 bis < 22 kg CO2/m2/a | 80% | 20% |
22 bis < 27 kg CO2/m2/a | 70% | 30% |
27 bis < 32 kg CO2/m2/a | 60% | 40% |
32 bis < 37 kg CO2/m2/a | 50% | 50% |
37 bis < 42 kg CO2/m2/a | 40% | 60% |
42 bis < 47 kg CO2/m2/a | 30% | 70% |
47 bis < 52 kg CO2/m2/a | 20% | 80% |
> = 52 kg CO2/m2/a | 5% | 95% |
Das Hinweisgeberschutzgesetz
Aktuell noch im Gesetzgebungsverfahren, soll noch im ersten Quartal 2023 das Hinweisgeberschutzgesetz als Umsetzung der EU-Richtline zum Schutz von Whistleblowern erfolgen. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden sind dann dazu verpflichtet ein anonymes System bereitzustellen, um auf unternehmensbezogene Rechtsverstöße aufmerksam zu machen.
Um es Mitarbeitern zu vereinfachen anonym und sicher auf kriminelles Verhalten im Unternehmen hinzuweisen, soll es in Unternehmen (intern) und in Behörden (extern) Meldestellen geben, die sich der Sache annehmen. Der Ablauf kann dann wie folgt aussehen:
- Ein Mitarbeiter entdeckt kriminelles Verhalten im Betrieb und meldet dies entweder schriftlich, mündlich oder persönlich der internen Meldestelle. Auch ein anonymer Hinweis ist möglich.
- Er kann dabei frei wählen, ob er es intern meldet, dem Bundesamt für Justiz oder seiner Landesbehörde
- Die Stelle muss den Eingang dem Melder innerhalb der nächsten sieben Tage bestätigen
- Die Stelle hat jetzt drei Monate Zeit den Whistleblower über die getätigten Maßnahmen zu informieren, z.B. Weiterleitung an die Strafverfolgungsbehörden
- Der Whistleblower erhält eine Art Beweislastumkehr: Wird er zukünftig in seinem Job benachteiligt, wird angenommen, dass dies aufgrund seiner Meldung passierte. Dies kann schon bei einer Nichtverlängerung des Arbeitsvertrages sein. Hier muss der Arbeitgeber beweisen können, dass es keinen Zusammenhang mit seiner Rolle als Whistleblower zu tun hat. Kann er dies nicht, sind Schadensersatzansprüche, sowie Bußgelder möglich
Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern wird dabei eine Schonfrist bis Mitte Dezember 2023 gewährt. Alle Unternehmen ab 250 Mitarbeitern müssen mit Inkrafttreten des Gesetzes aktiv werden. Da der Bundesrat jüngst seine Zustimmung zum Gesetzesentwurf verweigerte, kann dies aber noch etwas dauern. Der angestrebte Termin April 2023 ist damit erstmal hinfällig.
Quellen
Bundesrat verweigert Zustimmung zu Hinweisgeberschutzgesetz (zuletzt aufgerufen am 03.03.2023; haufe.de)
Elektronische Krankmeldung: Was sich für Arbeitnehmer ändert (zuletzt aufgerufen am 03.03.2023; merkur.de)
CO2 Steuer: Was zahlt der Vermieter? (zuletzt aufgerufen am 03.03.2023; smartlaw.de)
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