EuGH: Schufa Scoring nicht datenschutzkonform nach DSGVO: Sie haben Fragen? 089 7463090 info@hoechstetter.de
Rechtsanwalt Höchstetter & Koll.
  • Rechtsanwalt
  • Steuerrecht
    • Betriebsprüfung
    • Steuerstrafrecht
    • Selbstanzeige
    • Strafrecht
  • Erbrecht
  • Stiftungsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Unternehmensrecht
    • Insolvenzrecht
  • Kanzlei
    • Kompetenzen
    • Kontakt
    • Historie
    • Philosophie
    • Team
    • Synergien
    • News
      • Medienberichte
      • Links
    • Corona
  • DE
    • EN – English
  • Suche
  • Menü
EuGH Gutachten zum Schufa Scoring - Nicht mit DSGVO vereinbar

EuGH: Schufa Scoring nicht datenschutzkonform nach DSGVO

5. April 2023/in Allgemein /von admin

Nach Ansicht eines Generalanwalts des Europäischen Gerichthofs in Luxemburg ist die Berechnung des sog. „Schufa Scores“ nicht vereinbar mit der DSGVO nach Art. 22 Abs. 1. Der Einschätzung geht eine Anfrage des VG Wiesbadens voraus. Das Urteil des EuGHs wird in einigen Monaten erwartet.

Klägerin verlangt Löschung falscher Eintragungen

Die Schufa als privates Auskunftsunternehmen ist im Geschäftsalltag ein relevantes Werkzeug, um die Zahlungsmoral der Vertragspartei abzufragen, um etwa zu entscheiden, ob ein Kredit vergeben werden kann oder nicht. Die Kreditwürdigkeit wird durch einen Punktwert, dem Schufa Score ausgedrückt. Zur Berechnung des Scorings werden neben Faktoren wie der Anzahl an Umzügen in der Vergangenheit oder der Anzahl an Kreditkarten, vor allem das Zahlungsverhalten in der Vergangenheit gesammelt und gespeichert.

Ausgangspunkt der Klage war ein verweigerter Kreditvertrag aufgrund eines negativen Schufa Scorings. Daraufhin forderte die betroffene Dame sowohl die Löschung der falschen Daten als auch Einsicht in die Dokumente. Nachdem die Antwort der Schufa nur den allgemeinen Wert des Scorings übermittelte, folgte die Beschwerde beim hessischen Datenschutzbeauftragten. Die Schufa verweist bei Fragen zur konkreten Berechnung der Kreditwürdigkeit gerne auf das Betriebsgeheimnis und liefert lediglich allgemeine Auskünfte zur Art und Weise der Berechnungsmethoden. Dies ist laut dem BGH grundsätzlich auch zulässig.

Der Datenschutzbeauftragte erteilte in diesem Fall der Klägerin eine Absage, da  woraufhin der Fall nun das Verwaltungsgericht Wiesbaden beschäftigt. Die Richter zogen daraufhin den EuGH zu Hilfe.

Das Gutachten des Generalanwalts Pikamäe

Am Europäischen Gerichtshof verfasste der Generalanwalt Priit Pikamäe ein Gutachten, um zu überprüfen inwiefern das Speichern und Sammeln mit der europaweit geltenden Datenschutzgrundverordnung vereinbar ist. Pikamäe hält in seinem Schlussantrag fest, dass allein die automatisierte Erstellung eines Wahrscheinlichkeitswerts zur Bildung des Scorings eine automatisierte Entscheidung darstellt, die nach Art. 22 Absatz 1 DSGVO verboten ist.

Das Gutachten ist nicht bindend, die Richter des EuGHs nu

Art. 22 Abs. 1 DSGVO

„Die betroffene Person hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.“

Kritik an der Schufa

Größter Kritikpunkt an der Schufa ist die mangelnde Transparenz. Immer wieder wird dem Unternehmen vorgeworfen, nicht offen mit der Erhebung ihres Schufa Scores umzugehen, was nach Meinung einiger Kritiker nicht erlaubt sein sollte, bedenkt man den Umstand, dass negative Schufa Einträge teilweise mit schweren Konsequenzen für den Endverbraucher verbunden sind, da dieser z.B. keinen Mobilfunkvertrag mehr erhält.

Hier hat die Schufa in der Vergangenheit bereits nachgebessert, indem mit dem Schufa Score Simulator einige Testfragen veröffentlicht wurden, die besser aufzeigen sollen, welche Faktoren in die Berechnung des Punktwerts. Dennoch ist die Schufa für viele Menschen nach wie vor eine „Blackbox“, so etwa die Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke.

Speicherdauer der Daten

Kritisiert wird unter anderem auch die Dauer der Speicherung der Daten, die die Schufa erhebt und speichert. Dies zeigt der zweite Fall, der dem EuGH vorliegt. Konkret geht es um zwei Kläger, denen nach einem Insolvenzverfahren die Restschuldbefreiung erteilt wurde. Die Restschuldbefreiung steht am Ende eines erfolgreichen Insolvenzverfahrens. Die Insolvenzgerichte informieren darüber öffentlich, löschen die Information aber nach sechs Monaten wieder, um den Schuldnern den Wiedereinstieg zu erleichtern. Anders als die Schufa, die Daten darüber bis zu drei Jahre speichert. Zu Unrecht, wie der EuGH entschied. Betroffene können von der Schufa die Löschung der Daten verlangen. Als Reaktion hierauf, kündigte die Schufa jüngst an, Informationen über die Restschuldbefreiung zukünftig ebenfalls nicht länger als sechs Monate zu speichern.

Quellen 

Schufa-Sco­ring ver­stößt gegen DSGVO (lto.de; zuletzt aufgerufen am 03.04.2023)
Schufa-Scoring verstößt gegen DS-GVO (rsw.beck.de; zuletzt aufgerufen am 03.04.2023)
Schufa-Scoring verstößt gegen EU-Recht – laut Gutachten (t3n.de; zuletzt aufgerufen am 03.04.2023)
Verbraucherministerin kritisiert Schufa (stuttgarter-nachrichten.de; zuletzt aufgerufen am 03.04.2023)
Art. 22 DSGVO (dsgvo-gesetz.de; zuletzt aufgerufen am 05.04.2023)

Bildquelle

AdobeStock 419676534 von nmann77

  • Rechtsanwalt
  • Rechtsanwalt Erbrecht
  • Rechtsanwalt Stiftungsrecht
  • Rechtsanwalt Gesellschaftsrecht
  • Rechtsanwalt Steuerrecht
  • Rechtsanwalt Steuerstrafrecht
  • Rechtsanwalt Selbstanzeige
  • Rechtsanwalt Strafrecht
  • Rechtsanwalt Unternehmensrecht
  • Rechtsanwalt Wirtschaftsrecht

Kontakt

Höchstetter & Koll.
Anwalts- und Steuerkanzlei
Kobellstraße 10
80336 München

Telefon: +49 (0)89 74 63 09 0
Telefax: +49 (0)89 74 63 09 99
E-mail: info@hoechstetter.de

Öffnungszeiten:

Montag-Freitag:
08:00-12:30 und
13:30-17:00

Routenplaner

Umgebungsinfos

Öffentliche Verkehrsmittel:

U-Bahn – U3 & U6 (450 m): Goetheplatz, 80337 München

Buslinien – 58 & 68 (450 m): Goetheplatz, 80337 München

Parken:

Direkt in der Kobellstraße 

 

Schwerpunkte

Rechtsanwalt Steuerrecht
Rechtsanwalt Betriebsprüfung
Rechtsanwalt Steuerstrafrecht
Rechtsanwalt Selbstanzeige
Rechtsanwalt Strafrecht
Rechtsanwalt Erbrecht
Rechtsanwalt Stiftungsrecht
Rechtsanwalt Gesellschaftsrecht und Vertragsrecht
Rechtsanwalt Wirtschaftsrecht
Rechtsanwalt Unternehmensrecht
Rechtsanwalt Insolvenzrecht

News

  • Encrochat: Verfassungsbeschwerde gescheitert8. Oktober 2024 - 13:44
  • BGH Urteil stärkt die Rechte von Immobilienkäufern9. September 2024 - 13:27
  • Doppelte Kosten durch gehackten Mailaccount8. September 2023 - 14:48
  • Erbe ausschlagen – Wann es Sinn macht das Erbe nicht anzutreten8. September 2023 - 14:29
  • BAG Urteil zur Videoüberwachung am ArbeitsplatzBAG: Urteil zur Videoüberwachung am Arbeitsplatz25. Juli 2023 - 14:02
  • BGH entscheidet: Neuer Rauchmelder rechtfertigt keine MieterhöhungKeine Mieterhöhung aufgrund neuer Rauchmelder24. Juli 2023 - 18:12
© 2019 Höchstetter & Koll. - Rechtsanwälte München | Impressum | Datenschutz| Cookie-Einstellungen
Bundesfinanzhof entscheidet: Handel von Kryptowährungen steuerpflichtig Bundesfinanzhof entscheidet - Handel von Kryptowährungen steuerpflichtig dm Erpresser zu sieben Jahre Haft verurteilt DM Erpresser verurteilt – Sieben Jahre Haft
Nach oben scrollen