Cum-Ex Prozess gegen Hanno Berger in Bonn gestartet: Sie haben Fragen? 089 7463090 info@hoechstetter.de
Rechtsanwalt Höchstetter & Koll.
  • Rechtsanwalt
  • Steuerrecht
    • Betriebsprüfung
    • Steuerstrafrecht
    • Selbstanzeige
    • Strafrecht
  • Erbrecht
  • Stiftungsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Unternehmensrecht
    • Insolvenzrecht
  • Kanzlei
    • Kompetenzen
    • Kontakt
    • Historie
    • Philosophie
    • Team
    • Synergien
    • News
      • Medienberichte
      • Links
    • Corona
  • DE
    • EN – English
  • Suche
  • Menü

Cum-Ex Prozess gegen Hanno Berger in Bonn gestartet

29. April 2022/in Allgemein /von admin

Die Rolle Hanno Bergers

In den letzten Jahrzehnten hat sich Hanno Berger als eine Institution im Finanzwesen hervorgearbeitet. Zunächst als Bankenprüfer tätig, beriet er als Steueranwalt ab 1996 die Spitzenverdiener Deutschlands in der Steuervermeidung. Laut Anklage erfuhr er hier erstmals 2005 durch ein Gutachten von der Möglichkeit sich durch Cum-Ex Geschäfte zu bereichern.

Dem heute 71-Jährigen wird jetzt die „gemeinschaftlich begangene Steuerhinterziehung“ vorgeworfen, die 2007 angefangen haben soll. Seitdem soll Berger zusammen mit Verantwortlichen der Hamburger Privatbank MM Warburg, der Hypo Vereinsbank und einer britischen Finanzfirma den Cum-Ex Betrug begangen haben, bei dem allein in Deutschland der Staatskasse 12 Mrd. Euro entwendet wurden.

Durch verschiedene Offshore Konten, soll Berger mit ca. 27 Mio. Euro auch seine eigenen Taschen gefüllt haben.

Darum ging es bei dem Cum Ex Betrug

Bei Aktiengeschäften, die sich im Zeitraum um den Tag der Dividendenausschüttung („cum“ = davor/mit Dividendenanspruch, „ex“ = danach/ohne Dividendenanspruch) abspielen, wurde sich durch sog. Leerverkäufe von Aktien die Kapitalertragssteuer vom Staat mehrfach für die gleiche Aktie zurückerstattet. Der Staat wurde hierbei durch ein schwer zu durchschauendes Konstrukt verwirrt. Europaweit wurden die Länder so um schätzungsweise 55 Milliarden Euro betrogen, was die Cum-Ex und Cum-Cum Geschäfte zu Europas schätzungsweise größten und kompliziertesten Steuerbetrug machten.

Das BGH-Urteil

Die potenziellen Täter, unter anderem auch Hanno Berger, argumentieren hierbei, dass es sich bei dem Schema lediglich um ein Steuerschlupfloch handele und man somit im Rahmen der Gesetze gehandelt habe. Der BGH sieht das anders: Im Juli 2021 entschied das Gericht in einem Grundsatzurteil, dass das Vorgehen zweier britischer Aktienhändler vorsätzlich war, mit dem Ziel Erstattungen von den Finanzämtern zu erhalten. Somit handelt es sich bei dem Cum-Ex Betrug um eine strafbare Steuerhinterziehung.

Im Falle einer Verurteilung droht Hanno Berger eine langjährige Haftstrafe.

Quellen:
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/finanzen/cum-ex-hanno-berger-prozess-bonn-101.html (zuletzt aufgerufen am 26.04.2022)
https://www.tagesschau.de/eilmeldung/cum-ex-bgh-urteil-101.html (zuletzt aufgerufen am 26.04.2022) 
https://www.zeit.de/wirtschaft/2022-04/hanno-berger-cum-ex-prozess-bonn (zuletzt aufgerufen am 26.04.2022)
https://www.finanzwende.de/themen/cumex/wie-funktionierten-die-cumex-geschaefte/ (zuletzt aufgerufen am 26.04.2022)

  • Rechtsanwalt
  • Rechtsanwalt Erbrecht
  • Rechtsanwalt Stiftungsrecht
  • Rechtsanwalt Gesellschaftsrecht
  • Rechtsanwalt Steuerrecht
  • Rechtsanwalt Steuerstrafrecht
  • Rechtsanwalt Selbstanzeige
  • Rechtsanwalt Strafrecht
  • Rechtsanwalt Unternehmensrecht
  • Rechtsanwalt Wirtschaftsrecht

Kontakt

Höchstetter & Koll.
Anwalts- und Steuerkanzlei
Kobellstraße 10
80336 München

Telefon: +49 (0)89 74 63 09 0
Telefax: +49 (0)89 74 63 09 99
E-mail: info@hoechstetter.de

Öffnungszeiten:

Montag-Freitag:
08:00-12:30 und
13:30-17:00

Routenplaner

Umgebungsinfos

Öffentliche Verkehrsmittel:

U-Bahn – U3 & U6 (450 m): Goetheplatz, 80337 München

Buslinien – 58 & 68 (450 m): Goetheplatz, 80337 München

Parken:

Direkt in der Kobellstraße 

 

Schwerpunkte

Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Steuerstrafrecht
Rechtsanwalt Strafrecht
Rechtsanwalt Selbstanzeige
Rechtsanwalt Wirtschaftsrecht
Rechtsanwalt Erbrecht
Rechtsanwalt Stiftungsrecht
Rechtsanwalt Steuerrecht
Rechtsanwalt Unternehmensrecht
Rechtsanwalt Gesellschaftsrecht und Vertragsrecht

News

  • BGH Fitnessstudio BeiträgeBGH Urteil zu Fitnessstudio Beiträgen während Corona Lockdown13. Mai 2022 - 14:47
  • Cum-Ex Prozess gegen Hanno Berger in Bonn gestartet29. April 2022 - 9:34
  • Tischreservierungen für das Oktoberfest 2022 irreführend19. April 2022 - 11:04
  • HausdurchsuchungAlles Wissenswerte rund um die Hausdurchsuchung16. September 2021 - 15:01
  • Stiftung als ErbeStiftung als Erbe – was ist zu beachten?9. August 2021 - 13:49
  • Steuerfahndung & SchwarzgeldSteuerfahndung und Schwarzgeld: Ursachen und Risikovermeidung26. Juli 2021 - 7:27
© 2019 Höchstetter & Koll. - Rechtsanwälte München | Impressum | Datenschutz| Cookie-Einstellungen
Tischreservierungen für das Oktoberfest 2022 irreführend BGH Fitnessstudio Beiträge BGH Urteil zu Fitnessstudio Beiträgen während Corona Lockdown
Nach oben scrollen