Cum-Ex Prozess gegen Hanno Berger in Bonn gestartet
Die Rolle Hanno Bergers
In den letzten Jahrzehnten hat sich Hanno Berger als eine Institution im Finanzwesen hervorgearbeitet. Zunächst als Bankenprüfer tätig, beriet er als Steueranwalt ab 1996 die Spitzenverdiener Deutschlands in der Steuervermeidung. Laut Anklage erfuhr er hier erstmals 2005 durch ein Gutachten von der Möglichkeit sich durch Cum-Ex Geschäfte zu bereichern.
Dem heute 71-Jährigen wird jetzt die „gemeinschaftlich begangene Steuerhinterziehung“ vorgeworfen, die 2007 angefangen haben soll. Seitdem soll Berger zusammen mit Verantwortlichen der Hamburger Privatbank MM Warburg, der Hypo Vereinsbank und einer britischen Finanzfirma den Cum-Ex Betrug begangen haben, bei dem allein in Deutschland der Staatskasse 12 Mrd. Euro entwendet wurden.
Durch verschiedene Offshore Konten, soll Berger mit ca. 27 Mio. Euro auch seine eigenen Taschen gefüllt haben.
Darum ging es bei dem Cum Ex Betrug
Bei Aktiengeschäften, die sich im Zeitraum um den Tag der Dividendenausschüttung („cum“ = davor/mit Dividendenanspruch, „ex“ = danach/ohne Dividendenanspruch) abspielen, wurde sich durch sog. Leerverkäufe von Aktien die Kapitalertragssteuer vom Staat mehrfach für die gleiche Aktie zurückerstattet. Der Staat wurde hierbei durch ein schwer zu durchschauendes Konstrukt verwirrt. Europaweit wurden die Länder so um schätzungsweise 55 Milliarden Euro betrogen, was die Cum-Ex und Cum-Cum Geschäfte zu Europas schätzungsweise größten und kompliziertesten Steuerbetrug machten.
Das BGH-Urteil
Die potenziellen Täter, unter anderem auch Hanno Berger, argumentieren hierbei, dass es sich bei dem Schema lediglich um ein Steuerschlupfloch handele und man somit im Rahmen der Gesetze gehandelt habe. Der BGH sieht das anders: Im Juli 2021 entschied das Gericht in einem Grundsatzurteil, dass das Vorgehen zweier britischer Aktienhändler vorsätzlich war, mit dem Ziel Erstattungen von den Finanzämtern zu erhalten. Somit handelt es sich bei dem Cum-Ex Betrug um eine strafbare Steuerhinterziehung.
Im Falle einer Verurteilung droht Hanno Berger eine langjährige Haftstrafe.
Update Dezember 2022
Mittlerweile gibt es vor dem Bonner Landgericht ein Urteil. Berger wird wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen zu acht Jahren Haft verurteilt. Dabei bleiben die Richter unter dem Strafmaß der Anklage, die neun Jahre Gefängnisstrafe gefordert hatten. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig.
Update Mai 2023
Nun hat auch das LG Wiesbaden den Ex-Banker zu einer Haftstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt. Zudem sollen aus Bergers Taterträgen rund 1,1 Millionen Euro zurückerstattet werden. Das Gericht sah seine Schuld in drei Fällen der Steuerhinterziehung schuldig. Das jetzige Urteil aus Wiesbaden, sowie die Verurteilung in Bonn aus dem Dezember 2022 können nachträglich zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren zusammengefasst werden. Letzteres ist nach wie vor nichts rechtskräftig, Berger ging hier in Revision.
Quellen
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/finanzen/cum-ex-hanno-berger-prozess-bonn-101.html (zuletzt aufgerufen am 26.04.2022)
https://www.tagesschau.de/eilmeldung/cum-ex-bgh-urteil-101.html (zuletzt aufgerufen am 26.04.2022)
https://www.zeit.de/wirtschaft/2022-04/hanno-berger-cum-ex-prozess-bonn (zuletzt aufgerufen am 26.04.2022)
https://www.finanzwende.de/themen/cumex/wie-funktionierten-die-cumex-geschaefte/ (zuletzt aufgerufen am 26.04.2022)