Bis Jahresende: Erhöhung des Mindestlohn für Minijobs auf 12€
Bereits im Juni beschlossen, kommt nun zum 1. Oktober 2022 eine zweite Erhöhung des Mindestlohns innerhalb eines Jahres. Nachdem zum 1. Juli der Mindestlohn turnusmäßig auf 10,45€ angehoben wurde, erfolgt nun die Anpassung auf 12€ brutto. Für sehr viele Arbeitnehmer bedeutet dies zum Ende des Jahres ein spürbar höheres Einkommen. Die Politik erhofft sich dadurch eine effektive Maßnahme gegen die Inflation mit einer höheren Kaufkraft durch Konsumenten. In diesem Zuge stieg auch die Mindestlohn Grenze auf 520€ monatlich.
Pro: Deswegen braucht es den Mindestlohn
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro an und führt auf seiner Webseite mehrere Gründe an, warum die Erhöhung nötig ist. Konkret heißt es, dass ein Vollzeitarbeitnehmer in Deutschland von seinem Gehalt gut leben können muss, zudem reiche der aktuelle Mindestlohn durch die gestiegenen Preise zum Leben nicht. Für ein Rentenniveau oberhalb der Grundsicherung brauche es sogar 12,63€.
Der IMK Policy Brief Nr. 116 aus dem Januar 2022 attestiert der Erhöhung des Mindestlohns durch Simulationsrechnungen nur geringe Inflationseffekte. Laut den Forschern ist der Effekt der Mindestlohnerhöhung im Frühjahr 2023 auf dem Höhepunkt. Hier sei die Inflationsrate um nur 0,25 Prozentpunkte höher als ohne den angepassten Mindestlohn. Zudem ließen sich keine negativen Beschäftigungseffekte erwarten, gleichzeitig verbessere sich die Einkommenssituation von Millionen Beschäftigten.
Contra: Mindestlohnerhöhung mit Gegenwind
Der Opposition geht dieser Schritt allerdings nicht weit genug. Die haushaltspolitische Sprecherin der Linken Gesine Lötzsch warnte, dass die aktuellen exponentiell ansteigenden Preissteigerungen viele Haushalte existenziell bedrohe und der Mindestlohn daher schon bei 13€ stehen müsse.
Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger bezeichnete die Pläne als „grobe Verletzung der Tarifautonomie“ und kündigte an das Vorgehen der Bundesregierung juristisch überprüfen zu lassen. Der Arbeitgeberverband BDA warf der Koalition zudem vor, sich nicht an Absprachen zu halten, da die Mindestlohnerhöhung diesmal nicht von der Kommission aus Arbeitgebern und Gewerkschaften beschlossen wurde.
Mindestlohn: Rechtliche Grundlagen
Am 16.08.2014 ist das Mindestlohngesetz (MiLoG) in Kraft getreten und findet seit dem 01.01.2015 Anwendung. Definiert wird der Mindestlohn als das „kleinste rechtlich zulässige Arbeitsentgelt“ und wird grundsätzlich in der Form der Auszahlung unterschieden: Nach Stundensatz oder als Monatslohn.
Grundsätzlich finden sich die Gesetze zum Mindestlohn primär im MiLoG, wird dieser angepasst, geschieht dies durch die Mindestlohnanpassungsverordnungen, zuletzt vom 9. November 2020. Eine Ausnahme bildet die Erhöhung auf 12 Euro, diese ist im „Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 30. Juni 2022“ geregelt.
In der Regel berät eine unabhängige Kommission der Tarifpartner über die Höhe des Mindestlohns. Die Kriterien, wie z.B. ein angemessener Mindestschutz aller Arbeitnehmer oder faire Wettbewerbsbedingungen sind dabei ebenfalls durch das MiLoG vorgegeben. Es ist der Bundesregierung nur möglich den Vorschlag über die Höhe des Mindestlohns anzunehmen, ein eigener Vorschlag ist nicht vorgesehen.
Vom Mindestlohn ausgenommen sind
- Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossen Berufsausbildung
- Auszubildende
- Praktikanten, bei einem Pflichtpraktikum im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder bei einem freiwilligen Praktikum mit einer Dauer von unter drei Monaten
- Ehrenamtliche
Quellen
Mindestlohn steigt auf zwölf Euro (lto.de; zuletzt aufgerufen am 26.09.2022)
Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro beeinflusst Inflation kaum (boeckler.de; zuletzt aufgerufen am 26.09.2022)
Gesetzlicher Mindestlohn steigt ab 1. Oktober 2022 auf 12 Euro (bmas.de; zuletzt aufgerufen am 24.09.2022)
12 Euro Mindestlohn: Alle Argumente auf einen Blick (dgb.de; zuletzt aufgerufen am 24.09.2022)
Aktueller Mindestlohn (bmas.de; zuletzt aufgerufen am 26.09.2022)
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