Digitalisierungsrichtlinie umgesetzt: GmbH-Gründungen nun online möglich
Die „Digitalisierungsrichtlinie“ (EU-Richtlinie 2019/1151) forderte eine Erleichterung der Gründung von Kapitalgesellschaften. So soll etwa eine GmbH auch online gegründet werden können, der Pflichttermin vor Ort beim Notar soll entfallen. Bereits 2021 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) in nationales Recht umgewandelt, nun tritt es zum 01.08. zusammen mit dem Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtline (DiREG) in Kraft.
Per Videokommunikation online mit Notar verbunden
Um behördliche Vorgänge in einer zunehmend digitalisierten Welt zu erleichtern, können nun auch Bargründungen einer GmbH oder einer UG online abgewickelt werden. Ein Termin beim Notar ist dafür zwar weiterhin erforderlich, um Betrug und Geldwäsche vorzubeugen, dieser kann ab dem 01.08.2022 auch über eine eigens geschaffene Videoplattform der Bundesnotarkammer abgehalten werden. Alle nötigen Willenserklärungen werden so über Videokommunikation abgegeben.
So funktioniert die Gründung einer GmbH über die Videofunktion.
- Zur Onlinegründung benötigt werden ein Laptop, ein Smartphone und ein Ausweisdokument mit eID Funktion
- Zur Gründung einer GmbH registriert sich der Klient zur Terminvereinbarung online oder über Notar-App. Es muss ein Notar gewählt werden, in dessen Amtsbereich der künftige Gesellschaftssitz bzw. Wohnsitz eines Gesellschafters befindet
- Alle Parteien wählen sich dann in die Videoplattform ein. Der Notar prüft dann die Geschäftsfähigkeit und liest dazu die Ausweisdokumente aus. Hierzu muss z.B. der Personalausweis an das Handy mit vorinstallierter Notar-App gehalten werden.
- Anschließend erfolgt die Präsenzbeurkundung
- Der Notar generiert eine elektronische Signatur, die über die Notar-App bestätigt wird.
Bargründung vs. Sachgründung: Wo liegen die Unterschiede?
Momentan sieht das DiRUG dabei nur die Möglichkeit der Bargründung einer GmbH vor. Die Option per Sachgründung eine GmbH zu starten, ist erst ab dem 01.08.2023 möglich. Doch wo liegen die Unterschiede? Dr. Klaus Höchstetter erläutert die Unterschiede zwischen einer Bar- und Sachgründung.
Bargründung | Sachgründung |
Einlage erfolgt bar (oder über Banküberweisung) | Einlage erfolgt über Sachleistungen (Grundstücke, Fahrzeuge, Maschinen) |
Kann zur Hälfte eingebracht werden | Muss voll eingebracht werden |
Benötigt Bestätigung des GFs zur Verfügbarkeit des Stammkapitals | Benötigt Gutachten für jeden Sachwert |
Jederzeit möglich | Nur mit angepasster Satzung möglich |
Quellen
Bargründung und Sachgründung: Wo liegt der Unterschied? (gruender.de; zuletzt aufgerufen am 20.08.2022)
GmbH und UG können ab 1. August 2022 online gegründet werden (brak.de; zuletzt aufgerufen am 20.08.2022)
GmbH-Gründung seit 1.8.2022 von zu Hause aus möglich (haufe.de; zuletzt aufgerufen am 20.08.2022)
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