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Das Notfalltestament

Das Notfalltestament, auch das „Drei- Zeugen- Testament“ genannt kann jeder, der sich in akuter Todesgefahr befindet aufsetzen. Dabei könnte ein Dritter, den letzten Willen des Erblassers verfassen, sofern dieser nicht mehr selbst schreiben kann.

Gemeinsames Testament

In einer Ehe können Partner ein gemeinsames, wirksames Testament verfassen, auch wenn einer der Partner bei seiner Unterschrift weder Datum noch Ort hinzufügt. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf beschlossen (AZ: 3Wx 55/16).