Gemeinsames Testament
In einer Ehe können Partner ein gemeinsames, wirksames Testament verfassen, auch wenn einer der Partner bei seiner Unterschrift weder Datum noch Ort hinzufügt. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf beschlossen (AZ: 3Wx 55/16).
Gewollte Erklärung ausschlaggebend
Demnach kommt es nicht darauf an, dass immer beide Partner jeweils mit Datum und Ort unterzeichnen, sondern lediglich darauf, dass es sich um eine gemeinschaftliche, gewollte Erklärung beider Eheleute handelt. Hierbei muss zum Zeitpunkt der zweiten Unterschrift das beiderseitige Interesse am Testament fortbestehen. Aus Beweisgründen sollte ein Testament aber immer von beiden Ehepartnern mit Datum versehen werden.
Wenn es Streit ums Datum gibt (n-tv.de)
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