Regierungsentwurf Corona-Steuerhilfegesetz
Die Bundesregierung hat sich in der Kabinettssitzung vom 12.06.2020 auf einen Regierungsentwurf für das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz geeinigt. Die wichtigste Änderung ist hierbei die Senkung der Umsatzsteuersätze von 19 % auf 16 % sowie von 7 % auf 5 % im Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020.
Im Weiteren wurde die Möglichkeit geschaffen den Verlustrücktrag für 2020 bereits in der Steuererklärung 2019 nutzbar zu machen, sowie die Einführung der degressiven Abschreibung i. H. v. 25 % für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, soweit diese in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft oder hergestellt wurden, beschlossen.
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