OLG Köln: Klärung des Formularzwangs im Europäischen Nachlassrecht durch den EuGH: Sie haben Fragen? 089 7463090 info@hoechstetter.de
Rechtsanwalt Höchstetter & Koll.
  • Rechtsanwalt
  • Steuerrecht
    • Betriebsprüfung
    • Steuerstrafrecht
    • Selbstanzeige
    • Strafrecht
  • Erbrecht
  • Stiftungsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Unternehmensrecht
    • Insolvenzrecht
  • Kanzlei
    • Kompetenzen
    • Kontakt
    • Historie
    • Philosophie
    • Team
    • Synergien
    • News
      • Medienberichte
      • Links
    • Corona
  • DE
    • EN – English
  • Suche
  • Menü

OLG Köln: Klärung des Formularzwangs im Europäischen Nachlassrecht durch den EuGH

5. März 2018/in Allgemein /von admin

Beschluss vom 06.02.2018 – 2 Wx 276/17

Die Angelegenheit bezieht sich auf den Nachlass einer Kölnerin, welche mit notariellem Testament eine Einrichtung in Italien als Erbin bestimmt hatte. Weil sich Teile ihres Vermögens im Ausland befinden, hat der Testamentsvollstrecker ein Europäisches Nachlasszeugnis beantragt. Dieses dient dazu, den Status von Erben und Testamentsvollstreckern in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nachzuweisen und Befugnisse im Ausland geltend machen zu können.

Gemäß der Europäischen Durchführungsverordnung Nr. 1329/2014 ist für den Antrag auf Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeugnisses ein Formblatt zu benutzen. Allerdings hat der Testamentsvollstrecker den Antrag im vorliegenden Fall nicht auf diesem Formblatt eingereicht, sodass das Nachlassgericht Köln den entsprechenden Antrag abgelehnt hat.

Bleibt die Verwendung des Formblatts der freien Wahl überlassen?

Auf die hiergegen gerichtete Beschwerde hat das OLG Köln dem EuGH die Frage vorgelegt, ob sich ein Zwang zur Verwendung des Formulars aus europäischem Recht ergebe. Einerseits sehe zwar die genannte Durchführungsverordnung eine Benutzung des Formblattes zwingend vor. Andererseits diene diese aber der Durchführung der EU-Erbrechtsverordnung (Nr. 650/2012) und Art. 65 II EU-Erbrechtsverordnung bestimme lediglich, dass das Formblatt verwendet werden kann. Dementsprechend sehen große Teile der rechtswissenschaftlichen Literatur in Deutschland die Benutzung des Formulars lediglich als fakultative Möglichkeit an.

Hierbei handelt es sich allerdings um eine Frage des europäischen Rechts, die alle Mitgliedstaaten der EU gleichermaßen betrifft, sodass die Frage vom EuGH beantwortet werden muss. Das beim OLG Köln laufende Verfahren wird daher bis zu einer Entscheidung durch den EUGH in Luxemburg ausgesetzt.

Quelle: OLG Köln: EuGH soll Formularzwang im Europäischen Nachlassrecht klären (rsw.beck.de)

 

Informationen zu:

Rechtsanwalt | Erbrecht | Gesellschaftsrecht | Selbstanzeige | Steuerrecht | Steuerstrafrecht | Strafrecht |

Unternehmensrecht | Wirtschaftsrecht

 

  • Rechtsanwalt
  • Rechtsanwalt Erbrecht
  • Rechtsanwalt Stiftungsrecht
  • Rechtsanwalt Gesellschaftsrecht
  • Rechtsanwalt Steuerrecht
  • Rechtsanwalt Steuerstrafrecht
  • Rechtsanwalt Selbstanzeige
  • Rechtsanwalt Strafrecht
  • Rechtsanwalt Unternehmensrecht
  • Rechtsanwalt Wirtschaftsrecht

Kontakt

Höchstetter & Koll.
Anwalts- und Steuerkanzlei
Kobellstraße 10
80336 München

Telefon: +49 (0)89 74 63 09 0
Telefax: +49 (0)89 74 63 09 99
E-mail: info@hoechstetter.de

Öffnungszeiten:

Montag-Freitag:
08:00-12:30 und
13:30-17:00

Routenplaner

Umgebungsinfos

Öffentliche Verkehrsmittel:

U-Bahn – U3 & U6 (450 m): Goetheplatz, 80337 München

Buslinien – 58 & 68 (450 m): Goetheplatz, 80337 München

Parken:

Direkt in der Kobellstraße 

 

Schwerpunkte

Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Steuerstrafrecht
Rechtsanwalt Strafrecht
Rechtsanwalt Selbstanzeige
Rechtsanwalt Wirtschaftsrecht
Rechtsanwalt Erbrecht
Rechtsanwalt Stiftungsrecht
Rechtsanwalt Steuerrecht
Rechtsanwalt Unternehmensrecht
Rechtsanwalt Gesellschaftsrecht und Vertragsrecht

News

  • Berechnung der Erbschaftssteuer einer ImmobilieBerechnung der Erbschaftssteuer für Immobilien28. Juni 2022 - 15:07
  • Onlinehändler müssen über Garantie informierenEuGH Urteil: Onlinehändler müssen über Garantie informieren23. Juni 2022 - 15:04
  • BGH Fitnessstudio BeiträgeBGH Urteil zu Fitnessstudio Beiträgen während Corona Lockdown13. Mai 2022 - 14:47
  • Cum-Ex Prozess gegen Hanno Berger in Bonn gestartetCum-Ex Prozess gegen Hanno Berger in Bonn gestartet29. April 2022 - 9:34
  • Tischreservierungen für das Oktoberfest 2022 irreführendTischreservierungen für das Oktoberfest 2022 irreführend19. April 2022 - 11:04
  • HausdurchsuchungAlles Wissenswerte rund um die Hausdurchsuchung16. September 2021 - 15:01
© 2019 Höchstetter & Koll. - Rechtsanwälte München | Impressum | Datenschutz| Cookie-Einstellungen
Grundsteuerbefreiung bei Öffentlich Privater Partnerschaft Urteil des BGH zu Raserunfällen Urteil des BGH zu Raserunfällen
Nach oben scrollen