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Bitcoin

Der Bitcoin: Geschichte, Funktion sowie rechtliche und wirtschaftliche Einordnung

25. November 2020/in Allgemein /von admin

War er vor einiger Zeit noch lediglich für eine kleinere Gruppe versierter Personen relevant, gewinnt er mittlerweile stetig an Bedeutung: die Rede ist vom Bitcoin. Mehr und mehr Investoren setzen auf die virtuelle Währung und auch im Alltag wird sie zunehmend als Zahlungsmethode akzeptiert. Daher ist es sinnvoll, sich einmal näher mit dem Phänomen des Bitcoins zu beschäftigen und seine Geschichte sowie wirtschaftliche Bedeutung unter die Lupe zu nehmen.

Die Geschichte des Bitcoins

Informiert man sich über die Ursprünge des Bitcoins, stößt man schnell auf eine Hackergruppe namens “Satoshi Nakamoto”, welche 2009 für die Entstehung des Bitcoin-Netzwerkes verantwortlich war. Doch die eigentlichen Ursprünge dieser ersten Form von Kryptowährung liegen etwas weiter zurück, genauer gesagt im Jahre 1998. Damals wurde von der Cypherpunk-Bewegung mit der sog. Kryptowährung das erste digitale Transaktionssystem eingeführt, welches ohne den Eingriff zentraler Autoritäten (z. B. Banken) funktioniert. Ein großer Schritt zu Beginn des digitalen Zeitalters.

Der Bitcoin selbst ist die erste Implementierung der Kryptowährung – und zugleich die bekannteste – und wurde, wie bereits erwähnt, Anfang 2009 eingeführt. Hintergrund war die zur damaligen Zeit stattfindende Finanzmarktkrise, wodurch das Vertrauen der Anleger in die Banken zunehmend schwand. “Satoshi Nakamoto” schuf mit dem Bitcoin ein digitales Tauschmittel zur Bezahlung sämtlicher online vorhandenen Konsumgüter.

Funktionsweise

Um sich einen Überblick über die Funktionsweise von Bitcoins zu verschaffen, sind folgende unterschiedliche Begriffe relevant:

Die “Wallet”: simpel & unkompliziert

Als neuer Nutzer müssen Sie sich zunächst eine Wallet, also eine digitale Geldbörse, erstellen. In dieser werden alle Keys gespeichert. Die Schlüssel ermöglichen den Zugriff auf die Bitcoin-Adressen, mit welchen Transaktionen durchgeführt werden. Hierbei sollte jede Adresse nur einmal verwendet werden. Sie kann an Freunde weitergegeben werden, welche damit Geld an Sie versenden können, und umgekehrt. Dadurch werden sog. Transaktionen generiert. Grob ist dies mit der Funktionsweise von E-Mails vergleichbar.

Die Blockchain

Die Blockchain bildet die Basis des gesamten Bitcoin-Netzwerks. Sie ist dezentral, d. h. öffentlich einsehbar und über viele Computer verteilt, und speichert transparent sämtliche bestätigten Transaktionen zwischen den Parteien. Dadurch können Wallets den Kontostand berechnen und nur Bitcoins, die dem Sender tatsächlich gehören, können für Transaktionen verwendet werden.

Mining – Verarbeitung der Transaktionen

Das Mining kann als eine Art dezentrales Rechenzentrum betrachtet werden. Dort werden Transaktionen verarbeitet und durch ihre Aufnahme in die Blockchain in ihrer Rechtmäßigkeit bestätigt. Alle erfassten Bitcoin-Transaktionen werden in einem Grundbuch dokumentiert. Durch die Bestätigung wird zudem die sog. Bitcoin-Transaktionsgebühr fällig. Transaktionen, die in den Block eingefügt werden, müssen strenge kryptographische Anforderungen erfüllen, welche durch das Netzwerk bestätigt werden. Dadurch können Transaktionen vorheriger Blöcke nicht manipuliert werden, da diese andernfalls nicht mehr gültig wären. Folglich ist Mining sehr sicher.

Rechtliche Einordnung des Bitcoins

Der Bitcoin kann als Kryptowährung sowohl aus währungs- und steuerrechtlicher als auch aus zivil- und handelsrechtlicher Perspektive betrachtet werden.

Währungs- und Steuerrecht

Sämtliche Kryptowährungen sind dem sog. abstrakten Währungsbegriff zuzuordnen, da sie die abstrakten Aspekte der Qualität als Tausch- und Zahlungsmittel, der Funktion als Recheneinheit sowie des Mittels zur Wertaufbewahrung erfüllen. Im Gegensatz dazu gilt der konkrete Währungsbegriff bisher ausschließlich für gesetzliche Zahlungsmittel.

Die steuerrechtliche Einordnung unterscheidet sich zwischen Privatnutzern und Unternehmen: während Bitcoins für private Nutzer dem Einkommenssteuergesetz unterliegen, fallen Gewinne aus Bitcoins innerhalb von Unternehmen je nach Rechtsform entweder unter die Einkommenssteuer (Personengesellschaften und Einzelunternehmen) oder die Körperschaftssteuer (GmbHs, AGs etc.), zusätzlich wird jeweils die Gewerbesteuer fällig. Darüber hinaus sind von Unternehmen erzielte Umsätze aus Bitcoins von der Umsatzsteuer befreit.

Zivil- und Handelsrecht

Der Bitcoin als solcher besitzt zivilrechtlich keine Körperlichkeit und ist daher dem Begriff der Immaterialgüter zuzuordnen, an denen kein Eigentum in der Sache besteht. Gekoppelt mit einem Hardware-Datenträger und dem dort gespeicherten Schlüsselpaar werden Bitcoins allerdings als Sache gem. §90 BGB eingeordnet.

Aus handelsrechtlicher Sicht sind Kryptowährungen hingegen grundsätzlich und eindeutig als Sache definiert.

Wirtschaftliche Bedeutung

Wie bereits angesprochen, ist der Bitcoin ein dezentrales Zahlungsmittel, welches weder von Banken noch anderen Institutionen kontrolliert werden kann. Der Preis für einen Bitcoin wird ausschließlich über Angebot und Nachfrage bestimmt und unterliegt daher nicht selten starken Schwankungen.

Aufgrund seiner Vorteile gewinnt der Bitcoin bei immer mehr Unternehmen, Investoren und auch Privatpersonen zunehmend an Beliebtheit. So können beliebig hohe Transaktionen auch international übermittelt werden, gebührenfrei und in Echtzeit. Alle Bitcoin-Transfers werden darüber hinaus anonym abgewickelt, was eine hohe Sicherheit gewährleistet.

Sollte sich der Bitcoin in Zukunft als verbreitetes Zahlungsmittel durchsetzen, würde das folglich eine geringere Kontrolle für Zentralbanken und Regierungen bedeuten, was die Struktur der Weltwirtschaft grundlegend ändern würde. Es bleibt abzuwarten, ob und wann diese Entwicklung eintreten wird.

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