Anwalt für Steuerrecht in München
Bei persönlichen und/oder unternehmerischen Angelegenheiten ist eine steuerliche Optimierung der Lebenssachverhalte angebracht. Als Rechtsanwalt für Steuerrecht in München beraten wir Mandanten kompetent und umfassend im Bereich des Steuerrechts, sowohl im Inland als auch im Ausland.
Wir bieten unseren Mandanten ein umfassendes Leistungsspektrum im Bereich Steuerrecht an. Dazu gehört die Beratung und Konzeption, aber auch die rechtliche Vertretung bei Einsprüchen und Rechtsbehelfen gegen ergangene Bescheide der Finanzbehörden.
Kompetente Beratung im Steuerrecht vom Fachanwalt
Auf der Suche nach einem Fachanwalt im Bereich Erbschaftssteuer? Wir beraten Sie kompetent und professionell
Erbrecht nimmt im Bereich Steuerrecht einen wichtigen Part ein. Wir bieten Ihnen eine fachkundige Beratung bei Fragen zu Erbrecht oder Erbschaftssteuer in München oder auch international. Anwalt Höchstetter ist der geeignete Ansprechpartner, wenn es um Erbrecht oder Steuerrecht geht.
Gerade im Bereich der Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer kommt es auf verschiedene Faktoren an, nach denen sich, unter Berücksichtigung der jeweiligen Freibeträge, die Steuerhöhe richtet. Rechtsanwalt Höchstetter & Koll. – Erfahrung, Kompetenz und fachübergreifende Kompetenzen.
Anfahrt zur Kanzlei Höchstetter
Ihre Anwaltskanzlei für Steuerrecht in Isarvorstadt an der Theresienwiese
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Häufige Fragen im Steuerrecht an Rechtsanwalt Dr. Klaus Höchstetter
Wer ist steuerrechtlich zur Buchführung verpflichtet?
Zur Buchführung sind Kaufleute im Sinne des HGB verpflichtet. Dazu zählt jeder, der ein Handelsgewerbe (wenn die Firma des Unternehmers in das Handelsregister eingetragen ist) betreibt, außer Kleingewerbetreibenden. Als Kleingewerbe gilt ein Unternehmen, wenn es nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb nicht erfordert. Alle Handelsgesellschaften, nämlich GmbH, AG, OHG und KG, sind ebenfalls zur Buchführung verpflichtet.
Wer darf steuerlich beraten?
Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Steuerbevollmächtigte dürfen bei Bilanzen und Steuererklärungen mitwirken.
Bei einem steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren darf der Steuerberater grundsätzlich als Verteidiger tätig sein, solange die Finanzbehörde dieses führt. Ausdrücklich ratsam ist hier jedoch bereits die Inanspruchnahme eines spezialisierten Rechtsanwalts. Dieser wird spätestens nach Weiterleitung des Ermittlungsverfahrens an die Staatsanwaltschaft zur Pflicht.
Was ist absetzbar für Privatpersonen?
Absetzbar sind zum Beispiel Kosten für Altersvorsorge, Auslandsstudium, Beerdigungen, Berufsverbände, Bewerbungen, Kinderbetreuung, Renovierungen, Umzug, Unterhalt, Arbeitszimmer, betriebliche Altersvorsorge, Ehrenamt, Gerichtsverfahren, haushaltsnahe Dienstleistungen, Fahrtkosten zur Arbeit, Scheidungen und vieles mehr.
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