Vertragsrecht & Haftungsrecht
Im Bereich des Vertragsrechts helfen wir unseren Mandanten bei der Wahrnehmung ihrer Interessen. Durch die frühzeitige optimierte Gestaltung von Verträgen können diese umfassend gewahrt und gesichert werden und streitige Auseinandersetzungen vermieden werden. Selbstverständlich beraten wir unsere Mandanten auch bei bereits bestehenden Verträgen und prüfen vorliegende Vertragsentwürfe.
Im Bereich des Haftungsrechtes prüfen wir umfassend Ihre Ansprüche und helfen Ihnen bei der Durchsetzung. Ziel ist es hierbei, eine möglichst schnelle außergerichtliche Lösung zu erzielen. Selbstverständlich setzen wir in streitigen Fällen die Ansprüche unserer Mandanten auch gerichtlich durch. Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist in diesem Bereich die Abwehr bzw. die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.
Insbesondere sind wir im Bereich des Vertragrechts auf folgenden Gebieten tätig:
- des Immobilienrecht
- Mietrechts und Pachtrecht
- Kaufrecht
- Dienstleistungsrecht und Werkvertragsrecht
- Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Unternehmens(ver)kauf und Praxis(ver)kauf
Insbesondere sind wir im Bereich des Haftungsrechts auf folgenden Gebieten tätig:
- Vertragliche Ansprüche
- Schadenersatzansprüche
- Schmerzensgeldansprüche
- Arzthaftungsrecht


