Kugelschreiber und Papier mit Aufschrift Anwaltskanzlei Höchstetter & Kollegen

Ihr Anwalt für Unternehmensrecht in München

Im Bereich des Unternehmensrechts sind wir umfassender Ansprechpartner für unsere Mandanten. Wir beraten Sie als Rechtsanwalt für Unternehmensrecht sowohl in Fragen der Unternehmensgründung, bei der Umstrukturierung bestehender Unternehmen oder der Optimierung von Unternehmensstrukturen.

Wir begleiten Ihre unternehmerische Tätigkeit gegebenenfalls umfassend den Anforderungen der jeweiligen Branche entsprechend. Dabei werden selbstverständlich stets die steuerlichen Folgen berücksichtigt und möglichst günstige Gestaltungen gewählt.

Insbesondere sind wir im Bereich als Rechtsanwalt für Unternehmensrecht auf folgenden Gebieten tätig:

  • Unternehmens(ver)kauf
  • Ausgründungen, Ausgliederungen und Einbringungen
  • Unternehmensnachfolge
  • Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • IT-, Computer- und Medienrecht

Anfahrt zur Kanzlei Höchstetter

Ihre Anwaltskanzlei für Unternehmensrecht in Isarvorstadt an der Theresienwiese

Kobellstraße 10
80336 München

Kontakt

Telefon: +49 (0)89 74 63 09 0
Telefax: +49 (0)89 74 63 09 99

E-Mail: info@hoechstetter.de

Häufige Fragen und Antworten zum Unternehmensrecht an Rechtsanwalt Dr. Klaus Höchstetter

Welche Gesellschaften bzw. Rechtsformen gibt es?

Folgende verschiedene Rechtsformen gibt es:

  • Einzelunternehmen
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Eingetragener Kaufmann (e.K.)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
  • GmbH & Co. KG
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Welche Rechtsform ist die richtige für mein Unternehmen?

Vorab: es gibt keine “ideale” Rechtsform, jede Rechtsform besitzt für ein Unternehmen spezifische Vor- und Nachteile. Daher ist es wichtig, vor der Wahl der Rechtsform folgende Aspekte zu klären:

  • Anzahl der Personen, die das Unternehmen gründen
  • Von wem soll das Unternehmen geleitet werden?
  • Höhe des aufzubringenden Eigenkapitals
  • Risikobewertung des Vorhabens
  • Ist eine Beschränkung der persönlichen Haftung gewünscht?
  • Umfang der Formalitäten, die mit der Gründung einhergehen
  • Priorität der unternehmerischen Kreditwürdigkeit
  • Ist eine Eintragung in das Handelsregister erforderlich?
  • Soll vom Eintragungsrecht in das Handelsregister Gebrauch gemacht werden?

Darüber hinaus sollte regelmäßig geprüft werden, ob die gewählte Unternehmensrechtsform noch sinnvoll ist, da Veränderungen wie z. B. Expansion oder ein höheres Haftungsrisiko auch stets eine nachteilige Entwicklung der Rechtsform für das Unternehmen bewirken können.

Höchstetter & Koll. ist Ihr Anwalt für Gesellschaftsrecht in München und berät Sie fachkundig über die Wahl der richtigen Gesellschaftsform für Ihr Unternehmen. Kontaktieren Sie uns über das untenstehende Formular oder sprechen Sie uns auch gerne persönlich an.

Welche Arten von Verträgen gibt es?

Hier eine Auflistung einiger der wichtigsten Vertragsarten in Deutschland:

  • Kaufvertrag
  • Tauschvertrag
  • Darlehensvertrag
  • Schenkungsvertrag
  • Mietvertrag
  • Leihvertrag
  • Sachdarlehensvertrag
  • Dienstvertrag
  • Werkvertrag

Bei Höchstetter & Koll. erhalten Sie eine kompetente Rechtsberatung rund um sämtliche Vertragsarten und die für Ihr Anliegen am besten geeignete. Wir freuen uns über Ihre Anfrage.

Wann ist ein Vertrag rechtskräftig?

Damit ein Vertrag rechtskräftig ist, müssen folgende Voraussetzungen zwingend erfüllt sein:

  • Vertragsgegenstand und –inhalt müssen auch für Außenstehende klar definiert und erkennbar sein
  • Gegenseitiger Erhalt der übereinstimmenden Willenserklärung der Vertragsparteien
  • Geschäftsfähigkeit der Vertragsparteien

Nicht alle Verträge müssen schriftlich festgehalten werden, um rechtskräftig zu sein.

Vertragsarten, die in mündlicher Form gültig sind, sind vor allem mündliche Kaufverträge, wie sie beispielsweise im täglichen Leben (Supermarkt etc.) abgeschlossen werden. Zu Kaufverträgen, die schriftlich abgeschlossen werden müssen zählen z. B. Mietverträge (sofern das Mietverhältnis mindestens ein Jahr bestehen soll).

Schließlich gibt es auch noch Verträge, die notariell beurkundet werden müssen, wie etwa Kaufverträge über Immobilien.

Ist ein Vertrag immer bindend?

Rechtskräftige Verträge sind grundsätzlich für beide Vertragsparteien bindend. Allerdings hat z. B. ein Verbraucher das gesetzliches Recht auf Widerruf des Vertrags. In diesem Fall kann er innerhalb der gesetzlich bestimmten Frist (14 Tage) die Willenserklärung rückgängig machen und dann etwa bereits gekaufte Ware wieder zurücksenden.