Steuerstrafrecht / Selbstanzeige
Im Bereich des Steuerrechts und des Abgabenrechts kann durch unrichtige oder unvollständige Steuererklärungen oder sonstiger Deklarationen, wie beispielsweise im Bereich des Zollrechts, schnell die Gefahr steuerstrafrechtlicher Ermittlungen entstehen.
Hier ist frühzeitiges und koordiniertes Vorgehen erforderlich, um Ihre Interessen optimal vertreten zu können.
Durch die Möglichkeit der Abgabe einer form- und fristgerechten Nacherklärung (Selbstanzeige) können bei schnellem und gezieltem Handeln strafrechtliche Konsequenzen gänzlich vermieden werden. Gleiches gilt im Falle zollrechtlicher Vergehen.
Im Bereich des Steuerstrafrechts sind wir insbesondere auf folgenden Gebieten tätig:
- Vorbereitung, Erstellung, Erklärung und Begleitung von Selbstanzeigen
- Steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren
- Betreuung bei Durchsuchung und Verhaftung
- Vertretung in steuerstrafrechtlichen Hauptverhandlungen
- Anstreben optimierter Verfahrensbeendigung


