Erbrecht & Familienrecht

Im Bereich des Erbrechtes beraten wir unsere Mandanten vorausschauend und helfen ihnen die entsprechenden erbrechtlichen Gestaltungen vorzunehmen. Auf diese Weise kann der Wille des Erblassers umgesetzt werden und auch die steuerlich günstigste Gestaltung für den Mandanten erreicht werden.

Auf dem Gebiet des Familienrechtes ist es einerseits erforderlich, die Interessen des Mandanten umfassend zu wahren, und andererseits Möglichkeiten zur einvernehmlichen Lösung und außergerichtlichen Klärung von Auseinandersetzungen zu nutzen.


Im Bereich des Erbrechtes sind wir insbesondere auf folgenden Gebieten tätig:

- Erstellung und Gestaltung von Testamenten
- Erstellung und Gestaltung von Erbverträgen
- Durchführung von Testamentsvollstreckungen / Nachlassverwaltung
- Durchsetzung bzw. Abwehr von erbrechtlichen Ansprüchen
- Stiftungsrecht
- (internationale) Vermögensnachfolgeplanung


Im Bereich des Familienrechts sind wir insbesondere folgenden Gebieten tätig:

- Entwurf und Gestaltung von Eheverträgen
- Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen
- Entwurf von Scheidungsfolgevereinbarungen
- Durchsetzung von Ansprüchen auf Kindesunterhalt
- Vertretung in Fragen des Sorgerechts- und Umgangsrechts
- Vertretung im Bereich des Versorgungs- und des Zugewinnausgleichs