Arbeitsrecht

Im Bereich des Arbeitsrechts beraten wir vornehmlich Unternehmer, sonstige Arbeitgeber und Führungskräfte. Ziel unserer Tätigkeit ist es,  die Interessen unserer Mandantschaft außergerichtlich umzusetzen und diese beispielsweise bereits durch entsprechende Vertragsgestaltungen zu sichern.

Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandantschaft auch gerichtlich vor den Arbeitsgerichten.
 

Im Bereich des Arbeitsrechts sind wir insbesondere auf folgenden Gebieten tätig:

- Anstellungsverträge für Führungskräfte
- Aufhebungsverträge und Abwicklungsverträge
- Vertretung in Kündigungsschutzprozessen
- umfassende Beratung bei sonstigen arbeitsrechtlichen Fragstellungen
- Problematik der Scheinselbständigkeit